Vor und nach der Jägerprüfung. Herbert Krebs

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Vor und nach der Jägerprüfung - Herbert Krebs


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oder soweit einzelne Stücke von Munitionssammlern erworben werden.

      386 | Darf der Jäger Schusswaffen an einen anderen Jäger ausleihen?

      Ja. An Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis (WBK) dürfen Lang- und Kurzwaffen ausgeliehen werden. An Jagdscheininhaber, die noch keine waffenrechtliche Erlaubnis haben (dürfen), z. B. Jugendjagdscheininhaber, dürfen nur Langwaffen ausgeliehen werden.

      387 | Dürfen Sie Ihre Waffe von einem Botendienst zum Büchsenmacher bringen lassen?

      Ja. Eine gewerbsmäßigen Beförderung ist zulässig. Es sind jedoch bestimmte Voraussetzungen zu beachten. Und nicht jeder Beförderer transportiert Schusswaffen!

      388 | Sie erwerben von Ihrem Büchsen­macher einen Drilling. Wer vermerkt den Erwerb in der Waffenbesitzkarte?

      Der Büchsenmacher. Er hat dabei in die Waffenbesitzkarte unverzüglich Herstellerzeichen oder Marke und, wenn gegeben, die Herstellungsnummer der Waffe, ferner den Tag des Überlassens und die Bezeichnung und den Sitz des Betriebs dauerhaft einzutragen und das Überlassen ­binnen 2 Wochen der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen.

      389 | Sie haben eine Jagdwaffe geerbt. ­Innerhalb welchen Zeitraums müssen Sie ­diese anmelden?

      Ich muss innerhalb von 4 Wochen eine WBK ­beantragen oder die Waffe in eine bereits vor­handene WBK eintragen lassen.

      390 | Ab wann wird diese vierwöchige Frist gerechnet?

      Für den Vermächtnisnehmer oder durch Auflage Begünstigten beginnt diese Frist mit dem Erwerb der Schusswaffen (Annahme des Erbes).

      391 | Sie erben eine Flinte, die der Erblasser nicht angemeldet hatte. Dürfen Sie diese behalten?

      Nur wenn ich selbst Zuverlässigkeit und Bedürfnis nachweisen kann.

      392 | Sie wollen in Ihrer Jagdzeitschrift Ihre Flinte inklusive 200 Schuss Munition zum Verkauf anbieten. Welchen Hinweis muss die Verkaufsanzeige enthalten?

      Bei erlaubnispflichtigen Schusswaffen und ­erlaubnispflichtiger Munition: »Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis«.

      393 | Welche grundsätzlichen Bestimmungen gelten für die Aufbewahrung von Waffen und Munition?

      Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhandenkommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.

      394 | Welche Sicherheitsstufe muss Ihr ­Waffenschrank mindestens haben?

      Schusswaffen, deren Erwerb und Besitz nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt sind, sind in einem zertifizierten Sicherheitsbehältnis aufzu­bewahren, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 oder einem Behältnis mit gleichem Schutzniveau entspricht.

      395 | Dürfen in einem Sicherheitsbehältnis des Widerstandsgrads 0 Schusswaffen und Munition zusammen untergebracht sein?

      Ja. Diese Sicherheitsstufe gestattet die gemeinsame Unterbringung von Schusswaffen und ­Munition.

      396 | Ihr Waffenschrank des Widerstandsgrads 0 wiegt 195 kg. Wie viele Kurzwaffen dürfen Sie darin höchstens auf­bewahren?

      Maximal 5 Kurzwaffen.

      397 | Ein Jäger ist in einem entfernten Revier zur Jagd eingeladen. Wie muss er während der Fahrt seine Waffen im Auto verwahren?

      Auf dem direkten Weg zur Jagdausübung darf die Waffe »geführt« werden. Sie muss allerdings »nicht schussbereit« (d. h. ungeladen) sein. Es empfiehlt sich jedoch, bei längeren Wegstrecken, die Waffe in einem Futteral zu verpacken.

      398 | Ein Jäger fährt mit Jagdwaffen (Lang- und/oder Kurzwaffe) zum Schießstand. Wie muss er seine Waffen im Auto verwahren?

      Sie müssen ungeladen und nicht zugriffsbereit in einem verschlossenen Behältnis verpackt sein.

      399 | Müssen Sie eine Kontrolle Ihrer Waffenaufbewahrung durch die Behörden zulassen?

      Ja. Besitzer von erlaubnispflichtigen Schuss­waffen, Munition oder verbotenen Waffen haben der Behörde zur Überprüfung der pflichtgemäßen Aufbewahrung Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden.

      400 | Damit der Schlüssel Ihres Waffentresors im Falle eines Einbruchs nicht gefunden wird, bewahrt ihn Ihre Ehefrau in Ihrer Handtasche auf, die sie stets bei sich trägt. Genügt das?

      Nein, denn der Ehefrau darf der Aufbewahrungsort des Schlüssels nicht bekannt sein.

      401 | Sie sind Jäger und Waffensammler. Kann Ihnen die Behörde zusätzliche Auflagen für die Aufbewahrung Ihrer Waffen machen?

      Ja. Vor allem wenn wegen der Art und Zahl der aufzubewahrenden Waffen oder Munition oder wegen des Ortes der Aufbewahrung ein höherer Sicherheitsstandard erforderlich ist.

      402 | An welche Maßnahmen ist hier beispielsweise gedacht?

      An den Einbau von gesicherten Zimmertüren oder Fenstergittern, oder an Alarmanlagen.

      403 | Sie entdecken im Nachtkästchen Ihres verstorbenen Großvaters eine alte Pistole. Was müssen Sie tun?

      Den Fund der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.

      404 | Nach einer Nachsuche stellen Sie fest, dass Sie Ihren Revolver verloren haben, und finden ihn auch nicht wieder. Was müssen Sie tun?

      Das Abhandenkommen der zuständigen Behörde unverzüglich melden und ihr die Waffenbesitzkarte (und ggf. den Europäischen Feuerwaffenpass) zur Berichtigung vorlegen.

      405 | Sie lassen eine alte Hahnflinte vom Büchsenmacher unbrauchbar machen. Was müssen Sie tun?

      Die Unbrauchbarmachung der zuständigen Behörde binnen 2 Wochen schriftlich anzeigen und ihr auf Verlangen den Gegenstand vorlegen.

      406 | Sie kommen von der Jagd und wollen noch einkaufen. Dürfen Sie Ihren Revolver verdeckt und entladen unter der Jacke ­tragen?

      Nein.

      407 | Dürfen Sie nach der Jagd Ihre Flinte mit ins Wirtshaus nehmen, wenn dort gleichzeitig Schützenfest gefeiert wird?

      Nein, denn das Schützenfest ist ein Volksfest, bei dem das Tragen von Waffen verboten ist.

      C•Waffen, Munition, Optik

      Allgemeines

      Das Kapitel Waffen, Munition und Optik vermittelt grundlegendes Wissen zum Thema, denn nur mit Kenntnis der einschlägigen Materie kann die für Prüfung und Praxis geforderte Sicherheit im praktischen Umgang mit Waffe und Munition erworben, gepflegt und erhalten werden. Unfallverhütung und sichere Handhabung der Waffen ohne eigene oder Gefährdung anderer steht dabei an erster Stelle. Aber auch ansonsten kommt es nach Meinung vernünftiger Prüfer auf den Bezug zur sicheren Praxis auf dem Schießstand und auf der Jagd an und nicht darauf, die letzten technischen Details zu möglichst vielen Waffen und Optiken zu wissen oder gar ballistische Daten von Munition auswendig zu können.

      Freilich müssen in der Jägerprüfung gründliche Fähigkeiten im richtigen und sicheren praktischen Gebrauch der zur Jagd hauptsächlich ­verwendeten Waffen nachgewiesen werden. Dazu vorgelegt werden – samt zugehöriger Munitio­nen – meist 3 Flinten (Selbstladeflinte, Doppel­flinte, Bockflinte mit Ejektor), 2 kombinierte Waffen (meist Drilling mit Einstecklauf, Handspanner-Bockbüchsflinte) und Repetierer (davon einer mit Handspannung) sowie Pistole und ­Revolver. Diese Waffen muss der Prüfling nach ihren grundlegenden Konstruktionsmerkmalen sowie dem hauptsächlichen Verwendungszweck erkennen und vor allem richtig bedienen können.

      Wer


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