Vor und nach der Jägerprüfung. Herbert Krebs

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Vor und nach der Jägerprüfung - Herbert Krebs


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Geschosse eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erreichen, und wenn zudem sichergestellt ist, dass die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

      357 | Kann ein Jäger eine Bockbüchsflinte nur gegen Vorlage des Jagdscheins erwerben?

      Ja. Für den Erwerb (und vorübergehenden Besitz) von Langwaffen steht ein Jagdschein einer Waffenbesitzkarte gleich.

      358 | Welches Dokument muss der Jäger dem Waffenhändler beim Erwerb von normalen Jagdgewehren vorlegen?

      Nur den gültigen Jagdschein.

      359 | Sie erwerben von einem anderen Jäger eine Flinte. Was haben Sie zu tun?

      Der Erwerb ist binnen 2 Wochen der zuständigen Behörde schriftlich unter Nennung von Name und Anschrift des Überlassenden zwecks Eintrag in die WBK mitzuteilen.

      360 | Was muss der Jäger tun, wenn er eine Kurzwaffe erwerben möchte?

      Dazu muss er vorher zur Behörde gehen und eine Erwerbsberechtigung in die Waffenbesitzkarte ­eintragen lassen. Die erworbene Waffe muss er ­innerhalb 2 Wochen in die WBK ein­tragen lassen.

      361 | Darf der Inhaber eines Jugendjagdscheines Schusswaffen und zugehörige ­Munition erwerben?

      Ja. Jedoch nur für die Dauer der Ausübung der Jagd oder des Trainings im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe.

      362 | Darf der Jäger unbeschränkt Munition für Kurzwaffen erwerben?

      Nein, er darf nur Munition erwerben, die zu ­seinen eigenen Kurzwaffen passt. Die Erwerbs­berechtigung muss auf der WBK eingetragen sein. (Der Jagdschein allein genügt nicht.)

      363 | Darf der Jäger unbeschränkt Munition für Jagdgewehre erwerben?

      Ja. Als Erwerbsberechtigung genügt der gültige Jagdschein.

      364 | Muss ein Einstecklauf im Kaliber .22 lfB in eine WBK eingetragen werden?

      Nein, sofern er für eine Schusswaffe bestimmt ist, die bereits in der WBK des Erwerbers eingetragen ist.

      365 | Darf der Jäger eine erworbene Waffe führen, bevor sie in der WBK eingetragen ist?

      Ja, innerhalb der Frist, die für die Eintragung vorgeschrieben ist (bei neu erworbenen Lang­waffen 2 Wochen, bei Kurzwaffen 2 Wochen, bei Besitzwechsel 2 Wochen). Dabei muss ein Nachweis mitgeführt werden, dass die Anmeldefrist für diese Waffe noch nicht verstrichen ist (z. B. Rechnung des Waffenhändlers).

      366 | Was ist unter dem Führen von Waffen zu verstehen?

      Die Ausübung der tatsächlichen Gewalt (Besitz, Mitsich-Führen) außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums. (Selbst wenn die Waffe nicht geladen ist.)

      367 | Was versteht man unter befugter ­Jagdausübung?

      Dieser Begriff schließt auch das An- und Einschießen der Waffe im Revier und die Ausbildung von Jagdhunden sowie den Jagdschutz und (wenn berechtigt) den Forstschutz ein.

      368 | Was gilt für das Verbringen der Waffe ins Revier?

      Die Waffe darf auf dem direkten Weg ins und vom Revier zugriffsbereit – aber nicht schuss­bereit – mitgenommen werden.

      369 | Welche Ausweise muss der Jäger bei sich haben, wenn er Schusswaffen bei legaler Jagdausübung führt?

      Folgende Dokumente sind mitzuführen: ­gültiger Jagdschein, Waffenbesitzkarte und Personalausweis (oder Pass); als Jagdgast auch den Jagderlaubnis­schein des Revierinhabers.

      370 | Wer ist berechtigt, diese Dokumente zu kontrollieren?

      Grundsätzlich alle Polizeiorgane, einschließlich der bestätigten und örtlich zuständigen Jagdaufseher. Letztere ausgenommen die Waffenbesitzkarte.

      371 | Genügt der gültige Jagdschein, um ­Waffen auch außerhalb der Jagdausübung führen zu dürfen?

      Nein. Wenn der Jäger auch außerhalb der Jagdausübung eine Waffe führen möchte (z. B. eine Kurzwaffe zur Selbstverteidigung), braucht er wie jeder andere Bürger einen Waffenschein.

      372 | Wo dürfen Waffen ohne besondere Erlaubnis (Waffenschein, Jagdschein) geführt werden?

      In der Wohnung, den Geschäftsräumen oder dem befriedeten Besitztum eines Dritten, wenn dessen Zustimmung dazu vorliegt, sowie in ­zugelassenen Schießstätten.

      373 | Was unterscheidet »Führen« und »Transportieren« von Waffen?

      Beim Führen ist die Waffe zugriffsbereit. Beim Transportieren (z. B. zum Schießstand oder Büchsenmacher) muss die Waffe nicht schuss­bereit (ungeladen) und nicht zugriffsbereit (z. B. in einem verschlossenen Waffenfutteral) verpackt sein.

      374 | Ein Jäger hat seine Repetierbüchse offen auf dem Rücksitz seines Autos liegen. Wann ist ihm das erlaubt?

      Nur innerhalb des Reviers, in dem er jagen darf, (»befugte Jagdausübung«) sowie auf dem un­mittelbaren Hin- und Rückweg ins Revier. Die Waffe darf im Fahrzeug nicht geladen (auch nicht »unterladen«) sein.

      375 | Ist das erlaubte Führen einer Waffe zugleich auch eine Schießerlaubnis?

      Nicht ohne Weiteres. Das erlaubte Führen ist zwar die Voraussetzung für den Waffengebrauch, doch ist das Schießen selbst an weitere Bedingungen gebunden.

      376 | Unter welchen Bedingungen ist dem Jäger das Schießen erlaubt?

      Im Rahmen der befugten Jagdausübung (einschließlich des Ein- und Anschießens und zur Jagdhundeausbildung im Revier), beim Jagd- und Forstschutz sowie (wie jedermann) im Fall der Notwehr.

      377 | Darf der Jäger in seinem Revier ­entlaufene Haustiere (z. B. Rind, Schaf) auf Verlangen des Eigentümers schießen?

      Nein, hier liegt weder Jagdausübung noch Jagdschutz vor; es wäre eine behördliche Schieß­erlaubnis erforderlich.

      378 | Wo darf ohne besondere Erlaubnis geschossen werden?

      Nur in zugelassenen Schießstätten.

      379 | Dürfen Sie Ihren 13-jährigen Sohn auf dem Schießstand mit Ihrer Flinte schießen lassen?

      Nein. Kindern, die noch nicht 14 Jahre alt sind, ist das Schießen mit Feuerwaffen auch in Schießstätten untersagt.

      380 | Ihr 15-jähriger Sohn bereitet sich auf die Jägerprüfung vor. Darf er auf dem Schießstand mit einem Repetierer im Kaliber 6,5 × 57, der der Kreisgruppe gehört, schießen?

      Ja. Personen in der Ausbildung zum Jäger dürfen in der Ausbildung ohne behördliche Erlaubnis mit Jagdwaffen schießen, wenn sie das 14. Lebensjahr vollendet haben und der Sorgeberechtigte und der Ausbildungsleiter ihr Einverständnis in einer von beiden unterzeichneten Berechtigungsbescheinigung erklärt haben.

      381 | Darf Ihr 15-jähriger Sohn unter Ihrer Aufsicht im Revier auf Scheiben schießen?

      Nein, auf keinen Fall!

      382 | Was müssen Jäger bei der Mitnahme von Waffen und Munition ins/aus dem Ausland beachten?

      Als Jäger muss man Inhaber eines Europäischen Feuerwaffenpasses sein, und die mitgenommenen Waffen müssen darin eingetragen sein. Zudem muss der Grund der Mitnahme nachgewiesen werden.

      383 | Sie laden einen Freund aus Österreich zur Jagd ein. Darf er mit seiner Waffe in die Bundesrepublik einreisen?

      Ja, er muss aber seinen EU-Feuerwaffenpass und die Jagdeinladung mitführen.

      384 | Wem dürfen Sie Waffen und Munition überlassen?

      Waffen oder Munition dürfen nur berechtigten Personen überlassen werden. Die Berechtigung muss offensichtlich sein oder nachgewiesen ­werden.

      385 | Darf Ihnen der Büchsenmacher ­Patronen »offen« verkaufen?

      Nein.


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