Wörterbuch zur Sicherheitspolitik. Ernst-Christoph Meier

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Wörterbuch zur Sicherheitspolitik - Ernst-Christoph Meier


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href="http://de.wikipedia.org/wiki/Indonesien">Indonesien, Laos, Malaysia, Myanmar, Philippinen, Singapur, Thailand, Vietnam) noch Institutionen aus Australien, China, Indien, Japan, Kanada, Nordkorea, Südkorea, Mongolei, Neuseeland, Papua-Neuguinea, Russland, den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union vertreten. APEC

      CPCC

      Civilian Planning and Conduct Capability

      Crisis Management Krisenbewältigung

      Cruise Missile

      (dt.: Marschflugkörper)

      Unbemannter, meist luftatmender, aerodynamischer Flugkörper für den einmaligen autonomen Waffeneinsatz. Marschflugkörper

      Cruz-Report

      Durch den ehemaligen brasilianischen General und UN Force Commander Carlos Alberto dos Santos Cruz im Dezember 2017 auf Aufforderung des VN-Generalsekretärs vorgelegter Bericht zur Sicherheit des in VN-Friedensmissionen eingesetzten militärischen und polizeilichen Personals. Vor dem Hintergrund vermehrter Bedrohungen und Angriffe gegenüber VN-Friedenssoldaten und VN-Polizei in komplexen, teils asymmetrischen Krisen- und Konfliktszenarien mit der Folge erhöhter Anzahl getöteter und verwundeter Peacekeeper empfiehlt der Bericht, diesen Trend durch eine Vielzahl von Gegenmaßnahmen aufseiten des VN-Sekretariates und der truppen-/polizeistellenden VN-Mitgliedstaaten umzukehren (u. a. durch Anpassung der Einsatzregeln zur proaktiven Beseitigung von Bedrohungen für VN-Missionen).

      Customer Product Management (CPM)

      Novelliertes Customer Product Management (CPM nov.)

      Cut-off

      Fissile Material Cut-off Treaty – FMTC

      Verbot der Produktion von spaltbarem Material für Waffenzwecke. Die Forderung nach einem ~-Vertrag (Fissile Material Cut-off Treaty – FMTC) ist seit Langem Gegenstand der nichtverbreitungs- und abrüstungspolitischen Diskussion. Ziel ist es, nukleare Proliferation und Aufrüstung durch die Unterbindung der Spaltmaterialzufuhr zu begrenzen. Im Januar 1999 wurden im Rahmen der Genfer Abrüstungskonferenz (CD) erstmalig Verhandlungen über ein nichtdiskriminierendes multilaterales und verifizierbares Abkommen begonnen. Kernfragen der Verhandlungen sind der Umfang der Regelungen für die Verifikation sowie die Frage der Einbeziehung des bereits produzierten Spaltmaterials. Als Folge der Stagnation in der Arbeit der CD seit dem Jahr 2000 sind die Verhandlungsaussichten für einen ~ derzeit gering. Eine Einigung auf ein entsprechendes Verhandlungsmandat scheitert an der strittigen Frage bereits vorhandener Spaltmaterialbestände. Grundlagen für Verhandlungen wurden aber durch eine hochrangige FMTC-Vorbereitungsgruppe und Regierungsexpertengruppe in den vergangenen Jahren geschaffen. Ein im Dezember 2018 von der VN-Generalversammlung indossierter Bericht enthält Optionen für konkrete Elemente eines künftigen FMTC-Vertrags. Die vier Nuklearwaffenstaaten Vereinigte Staaten von Amerika, Russland, Frankreich und Großbritannien haben 1995/96 bereits einseitige Moratorien für die Produktion von waffenfähigem Spaltmaterial erklärt.

      Cyber- und Informationsraum (CIR)

      Der ~ ist der als militärischer Operationsraum erschließbare, zugleich virtuelle, physische und kognitive Raum, der aus dem Cyber-Raum, dem elektromagnetischen Umfeld sowie dem Informationsumfeld besteht. Diese ganzheitliche Betrachtung reflektiert die Tatsache, dass eine notwendige Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit von Informationen als Grundvoraussetzung staatlichen und gesellschaftlichen Handelns nicht allein von der physischen Sicherheit und dem Schutz der technischen Systeme und Übertragungswege abhängt, sondern angesichts einer Bedrohung durch Desinformation immer auch die übertragenen Inhalte selbst und deren Wirkung mitbetrachten müssen. Mit dem Aufbau des militärischen Organisationsbereiches CIR soll der ~ als Operationsraum bzw. militärische Dimension in der Bundeswehr angemessen abgebildet werden. Zugleich wird damit der besonderen Schwerpunktsetzung innerhalb der NATO und der EU hin zu diesem umfassenderen Ansatz Rechnung getragen.

      Cyber-Abwehr

      ~ umfasst alle Maßnahmen mit dem Ziel der Wahrung oder Erhöhung der Cyber-Sicherheit. ~ bezieht sich in der Regel auf die zivile Abwehr aller Formen vorsätzlicher Handlungen, deren Ziel es ist, die Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit von informationstechnischen Systemen mit informationstechnischen Mitteln zu manipulieren, zu beeinflussen oder zu stören und die keinen »bewaffneten Angriff« im Sinne von Art. 51 VN-Charta darstellen. Aktive Cyber-Abwehr

      Cyber-Abwehrzentrum

      Das Nationale Cyber-Abwehrzentrum (Cyber-AZ) in Bonn wurde im Rahmen der Umsetzung der Cyber-Sicherheitsstrategie (CSS) 2011 als gemeinsame Plattform zum schnellen Informationsaustausch und zur besseren Koordinierung von Schutz- und Abwehrmaßnahmen gegen IT-Sicherheitsvorfälle errichtet. Darüber hinaus hat das ~ zur Aufgabe, IT-Sicherheitsvorfälle schnell und umfassend zu bewerten und abgestimmte Handlungsempfehlungen zu erarbeiten. Dazu werden unter anderem Informationen über IT-Vorfälle ausgetauscht, Verwundbarkeiten und Angriffsformen analysiert und anschließend den Fachressorts als detaillierte gemeinsame Berichte zur Verfügung gestellt. Zunächst unter der Federführung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und direkter Beteiligung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) sowie des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat das Cyber-Abwehrzentrum am 1. April 2011 seine Arbeit aufgenommen. Das Bundeskriminalamt (BKA), die Bundespolizei (BPol), das Zollkriminalamt (ZKA), der Bundesnachrichtendienst (BND) sowie die Bundeswehr (Bw) wirkten in dieser Phase als sogenannte assoziierte Behörden mit.

      Mit der CSS 2016 wurde das ~ u. a. in den Bereichen gemeinsamer Analyse von Vorfällen, Cyber-Lagebild sowie Kooperation und Koordination aller beteiligten Akteure ausgebaut und gestärkt. Es kann bei umfassenden Cyber-Sicherheitsvorfällen zu einem Krisenreaktionszentrum im 24/7-Betrieb aufwachsen. Eine weitere signifikante Weiterentwicklung erfuhr das ~ mit Inkrafttreten einer neuen Geschäftsordnung zum 1. September 2019, bei dem das ~ an das Modell vergleichbarer Einrichtungen wie das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) angeglichen wurde. Die aktuell vertretenen acht Kernbehörden BBK, das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD), das BSI, BfV, BKA, BND, das Bundespolizeipräsidium (BPOLP) sowie das Kommando Cyber- und Informationsraum (KdoCIR) agieren über verpflichtend zu entsendende Verbindungspersonen paritätisch unter einem Koordinator (derzeit gestellt durch das BKA) und dessen Stellvertretern (BfV und KdoCIR). Das Zollkriminalamt (ZKA) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben sich als assoziierte Stellen angeschlossen. Alle beteiligten Behörden arbeiten dabei unter Beibehaltung ihrer jeweiligen Aufgaben und gesetzlichen Befugnisse. Ein aktueller Weiterentwicklungsprozess soll u. a. die Lage- und Vorfallsbearbeitung und die diesbezügliche Berichterstattung, die Einbindung weiterer Stellen wie z. B. der Länder (Cyber-Sicherheitsbehörden und Justiz) sowie die Krisenreaktionsfähigkeit des ~ an die kontinuierlich steigenden Anforderungen anpassen. Mit der für 2021 angekündigten aktualisierten CSS wird eine weitere Konsolidierung der Rolle des ~ erwartet.

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      Zielstruktur des Organisationsbereichs CIR (CIR 2.0)

      Stand: 10.05.2021

      Quelle: BMVg

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