Wörterbuch zur Sicherheitspolitik. Ernst-Christoph Meier
Читать онлайн книгу.zum Heimatschutz, d. h. Verteidigungsaufgaben auf deutschem Hoheitsgebiet sowie Amtshilfe in Fällen von Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen, zum Schutz kritischer Infrastruktur und bei innerem Notstand;
•Rettung und Evakuierung sowie Geiselbefreiung im Ausland;
•Partnerschaft und Kooperation als Teil einer multinationalen Integration und globalen Sicherheitszusammenarbeit im Verständnis moderner Verteidigungsdiplomatie;
•humanitäre Hilfe im Ausland.
Nationale Zielvorgabe
Die ~ ist ein wesentlicher fähigkeits- und strukturbestimmender Leitfaktor für die Bundeswehr.
Sie verlangt:
•die Möglichkeit der Übernahme von Führungsverantwortung als Rahmennation und
•die Bereitstellung benötigter Fähigkeiten für das gesamte Aufgabenspektrum, in die Beiträge anderer Nationen flexibel und synergetisch integriert werden können.
Nicht durch einen Einsatz gebundene Kräfte der Bundeswehr stellen die Einsatzbereitschaft im gesamten Intensitätsspektrum sicher. Die Befähigung zum Kampf als höchster Anspruch an Personal, Material und Ausbildung ist der Maßstab für die Einsatzbereitschaft.
Unter Gewichtung ihrer Aufgaben soll die Bundeswehr folgende Ziele erreichen:
•Zur Bündnisverteidigung ist ein streitkräftegemeinsames Kräftedispositiv bereitzustellen, das multinational zur schnellen, wirksamen und zeitlich begrenzten Reaktion befähigt ist. Eine derartige Operation kann die Entscheidung zum Abbruch parallel laufender Stabilisierungseinsätze notwendig machen.
•Die in diesem Kräftedispositiv enthaltenen deutschen Anteile der NATO Response Force und der EU Battlegroup bilden auch weiterhin den Nukleus des deutschen Beitrags für die schnelle Reaktion im Nordatlantischen Bündnis und in der Europäischen Union.
•Zur internationalen Konfliktverhütung und Krisenbewältigung müssen streitkräftegemeinsam, eskalations- und durchsetzungsfähige Kräfte gleichzeitig für Einsätze in unterschiedlichen Einsatzgebieten, gegebenenfalls unter Abstützung auf externe Unterstützung, gestellt werden können. Dafür sind zeitgleich rund 10.000 Soldatinnen und Soldaten durchhaltefähig vorzuhalten.
•Zur VN-Friedenssicherung im Rahmen des »UN Standby Arrangements System« sind streitkräftegemeinsam Kräfte auf der Basis verfügbarer Kapazitäten bereitzustellen. Für Beobachtermissionen ist Personal in angemessenem Umfang vorzuhalten.
•Zur Rettung, Evakuierung und Geiselbefreiung im Ausland sind im Rahmen nationaler Krisenvorsorge dauerhaft streitkräftegemeinsame Fähigkeiten vorzuhalten.
•Zur Überwachung und Sicherheit im deutschen Luft- und Seeraum sowie für den Such- und Rettungsdienst sind dauerhaft entsprechende Fähigkeiten bereitzustellen.
•Zur Wahrnehmung von Aufgaben im Heimatschutz werden im Bedarfsfall alle verfügbaren Kräfte, einschließlich der Reservisten, herangezogen.
Fähigkeiten
Die Fähigkeiten der Bundeswehr leiten sich aus ihrem Auftrag und ihren Aufgaben ab. Richtschnur ist dabei die nationale Zielvorgabe. Eine Priorisierung innerhalb des Fähigkeitsspektrums ergibt sich aus der Wahrscheinlichkeit, mit der Risiken und Bedrohungen einen militärischen Beitrag erforderlich machen, aus dem Zeitbedarf zur Bereitstellung der Fähigkeiten, der Beurteilung nationaler Interessen und der Finanzierbarkeit.
Struktur
Die ~ besteht entsprechend den Vorgaben der Verfassung (GG Art. 87a/b) aus den Streitkräften und der Bundeswehrverwaltung mit einer gemeinsamen Spitze im Bundesministerium der Verteidigung. Sie unterstehen im Frieden und in der Krise der Befehls- und Kommandogewalt des Bundesministers der Verteidigung (GG Art. 65a), die im Verteidigungsfall auf den Bundeskanzler (GG Art. 115b) übergeht. Damit ist sichergestellt, dass die deutschen Streitkräfte im Frieden, in der Krise und im Krieg stets politischer Führung und parlamentarischer Kontrolle unterliegen. Die Streitkräfte gliedern sich in die klassischen Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine sowie in die beiden militärischen Organisationsbereiche Streitkräftebasis und Zentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr. In der Zielstruktur wird der Umfang der Streitkräfte einschließlich bis zu 2.500 Reservisten bei bis zu 185.000 Soldatinnen und Soldaten liegen. Diese bestehen aus bis zu 170.000 Zeit- und Berufssoldaten sowie 5.000 freiwillig Wehrdienstleistenden. Dazu kommen bis zu 10.000 weitere freiwillig Wehrdienstleistende. Das Heer wird künftig 57.570, die Luftwaffe 22.550, die Marine 13.050, die Streitkräftebasis 36.750 und der Sanitätsdienst 14.620 Soldatinnen und Soldaten umfassen. Weitere 30.460 Soldatinnen und Soldaten befinden sich turnusmäßig in Ausbildung oder werden in den anderen Organisationsbereichen (Personal, Infrastruktur und Dienstleistungen sowie Rüstung, Nutzung, Informationstechnologie) verwendet. Die Zuordnung verschiedener Fähigkeiten auf die Teilstreitkräfte/Organisationsbereiche wird im Zuge der Reform verändert:
•Verlagerung des taktisch-operativen Lufttransports mit CH-53 zur Luftwaffe,
•Konzentration des taktischen Lufttransports mit NH 90 beim Heer,
•Zuordnung von Counter IED und Kampfmittelbeseitigung zum Heer,
•Bündelung der bodengebundenen Luftverteidigung und Flugabwehr bei der Luftwaffe,
•Übernahme der Weitverkehrsanteile der Führungsunterstützung durch die Streitkräftebasis,
•Zuordnung der ABC-Abwehr zur Streitkräftebasis und
•Zusammenfassung der Militärmusik in der Streitkräftebasis.
Eckpunktepapier
Mit dem Papier »Eckpunkte für die Bundeswehr der Zukunft« der Bundesministerin der Verteidigung und des Generalinspekteurs der Bundeswehr vom 18. Mai 2021 wurde die Grundlage gelegt für eine neuerliche Anpassung der Bw-Strukturen und -Fähigkeiten. Sie sollen die »Konzeption der Bundeswehr« und das »Fähigkeitsprofil der Bundeswehr« aus dem Jahr 2018 ergänzen und insbesondere die Einsatzbereitschaft durch veränderte Führungsstrukturen erhöhen. Damit soll insbesondere den veränderten Anforderungen hinsichtlich der Landes- und Bündnisverteidigung, der Nationalen Territorialen Verteidigung und des Heimatschutzes sowie des Internationalen Krisenmanagements Rechnung getragen werden.
Bundeswehrgemeinsam
Aufgabenerfüllung durch Zusammenarbeit militärischer und ziviler Organisationsbereiche der Bundeswehr unter gemeinsamer Nutzung von Kräften, Mitteln und Verfahren. Streitkräftegemeinsam; Streitkräfteübergreifend
Bundeswehrplanung
Teil des Führungsprozesses in der Bundeswehr (Bw) mit dem Ziel, das Leistungsvermögen der Bundeswehr, insbesondere Umfang, Struktur, Fähigkeiten und Ausrüstung zur Erfüllung ihres Auftrages, im Rahmen der verfügbaren Ressourcen bestmöglich zu gestalten. Die ~ ist wesentlicher Teil der Entwicklung und Realisierung einer Gesamtkonzeption der militärischen Verteidigung. Darüber hinaus berücksichtigt sie Entscheidungen der NATO Streitkräfteplanung. Ihre Ergebnisse sind Grundlage für deutsche Positionen und Beiträge zu Planungsangelegenheiten im Bündnis und in anderen nationalen wie internationalen Gremien sowie für den Voranschlag zum Haushalt und den Beitrag des BMVg zur Finanzplanung des Bundes.
Die ~ wird vom Generalinspekteur der Bundeswehr gegenüber dem Bundesminister der Verteidigung im Rahmen der politischen Zielsetzung der Bundesregierung verantwortet.
Die Bundesregierung und der Bundesminister der Verteidigung erlassen die notwendigen politischen und planerischen Vorgaben in Form des Weißbuchs der Bundesregierung zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschlands und der Verteidigungspolitischen Richtlinien (VPR). Weitere politische und planerische Vorgaben können als Konzeptionelle Leitlinie (KLL) oder in Ressortkonzepten erfolgen. Diese Dokumente stellen keine zwangsläufige