Wörterbuch zur Sicherheitspolitik. Ernst-Christoph Meier

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Wörterbuch zur Sicherheitspolitik - Ernst-Christoph Meier


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Vorgängerorganisationen verwahrt.

      Bundesarchiv-Militärarchiv

      Wiesentalstr. 10, 79115 Freiburg im Breisgau

      Tel.: (0761) 47817-0, Fax: (0761) 47817-900

      E-Mail: [email protected]

      Internet: www.bundesarchiv.de

      Bundesbehörde

      1. In einem Bundesstaat die Behörden des Gesamtstaates im Unterschied zu den Behörden der Gliedstaaten.

      2. In der Bundesrepublik Deutschland werden unterschieden:

      •Oberste ~ wie Bundespräsidial-, Bundeskanzleramt, Bundesministerien und gleichrangige ~ wie der Bundesrechnungshof.

      •Bundesoberbehörden, einem Bundesministerium nachgeordnete selbstständige ~, die auf einem bestimmten Sachgebiet für das gesamte Bundesgebiet zuständig sind (Bundesämter) oder der Weisung eines Bundesministers unterstehen. Den ~ gleichrangig sind die Bundesanstalten.

      •bundeseigene Mittel- und Unterbehörden, die den Bundesbehörden nachgeordnet sind. Sie sind selbstständig mit räumlich begrenzter Zuständigkeit (z. B. Regierungspräsidien). Territoriale Wehrverwaltung.

      Bundeshaushalt

      In der Bundesrepublik Deutschland die Gesamtheit der finanzwirtschaftlichen Transaktionen, die in den periodischen Haushaltsplänen und -rechnungen des Bundes erfasst werden. Die Darstellung des ~ erfolgt in zwei unterschiedlichen zeitlichen Richtungen: Während im Haushaltsplan und im mittelfristigen Finanzplan in der Zukunft geplante finanzwirtschaftliche Transaktionen ausgewiesen werden, sind die tatsächlich vorgenommenen Transaktionen nachträglich in der Haushaltsrechnung zu erfassen. Das Haushaltsrecht des Bundes ist im  Grundgesetz (GG) Art. 109 bis 115 und in der Bundeshaushaltsordnung geregelt.

      Bundeskanzler

      In der Bundesrepublik Deutschland der Leiter der Regierung (Regierungschef), der gem.  Grundgesetz (GG) Art. 63 auf Vorschlag des  Bundespräsidenten vom  Deutschen Bundestag für die Dauer einer  Legislaturperiode mit der Mehrheit der Stimmen des Parlaments ( Kanzlermehrheit) gewählt wird. Der ~ bestimmt gem. GG Art. 65 die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Er führt den Vorsitz im  Bundessicherheitsrat (BSR). Im Verteidigungsfall übernimmt der ~ die  Befehls- und Kommandogewalt über die  Bundeswehr. Der ~ ist für seine Politik dem Parlament gegenüber alleinverantwortlich.

      Bundeskriminalamt (BKA)

      Zentrale, dem Bundesminister des Innern der Bundesrepublik Deutschland (DEU) nachgeordnete Bundesbehörde für das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen für D. Das ~ nimmt in unterschiedlichen Bereichen polizeiliche Aufgaben wahr wie organisierte Kriminalität, Staatsschutzdelikte. Das ~ nimmt in bestimmten, gesetzlich festgelegten Bereichen die polizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung wahr (z. B. beim international organisierten Waffen- oder Rauschgifthandel sowie bei der Herstellung und Verbreitung von Falschgeld). Es hat seinen Sitz in Wiesbaden sowie Dienstorte in Meckenheim und Berlin. Durch die Bereitstellung von zentralen Einrichtungen, Sammlungen und Dienstleistungen unterstützt das ~ darüber hinaus die Polizeien der Länder bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten, insbesondere dann, wenn Straftäter über Länder- oder Staatsgrenzen hinweg agieren oder wenn es um Straftaten von erheblicher Bedeutung geht.

      In der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit nimmt das ~ eine Schlüsselfunktion insbesondere als nationales Zentralbüro sowohl für die internationale kriminalpolizeiliche Organisation Interpol als auch für das Schengener Informationssystem und für  Europol ein.

      Das ~ beschäftigt derzeit ca. 4.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

      Auftrag: Im März 1951, mit dem Inkrafttreten des »Gesetzes über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes«, nahm der Gesetzgeber die Ermächtigung des Grundgesetzes auf, in bundeseigener Verwaltung Zentralstellen für das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen und für die Kriminalpolizei einzurichten. Wenig später ging aus dem »Kriminalpolizeiamt für die britische Zone« in Hamburg das BKA als eine dem Bundesministerium des Innern nachgeordnete Behörde hervor. Noch im selben Jahr wurde Wiesbaden zum Sitz des neuen Amtes bestimmt. Der Auftrag des BKA ist im Grundgesetz und im Gesetz über das Bundeskriminalamt (BKAG) beschrieben. Das ~ ist ein herausragender Eckpfeiler eines ganzheitlichen Systems der Kriminalitätsbekämpfung. Grundsätzlich liegt nach der Verfassung die Polizeihoheit in Deutschland bei den Bundesländern. Um aber die Kriminalitätsbekämpfung auf nationaler und internationaler Ebene koordinieren zu können, unterstützt das BKA als Zentralstelle die Polizeien des Bundes und der Länder bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten mit länderübergreifender, internationaler oder sonst erheblicher Bedeutung. Als Informations- und Kommunikationszentrale der deutschen Polizei hilft das BKA den Länderpolizeien, Erkenntnisse auszutauschen und sich Doppelarbeit zu ersparen. Zu diesem Zweck unterhält das BKA eine Reihe zentraler Einrichtungen für die deutsche Polizei, wie z. B. das Automatisierte Fingerabdruck-Identifizierungssystem (AFIS) oder die Fahndungsdatei. Im BKA laufen die wichtigsten Nachrichten der Polizeien aus dem In- und Ausland zusammen, hier liegen an zentraler Stelle Informationen über Straftaten und Straftäter. Daneben werden ständig neue Methoden zur Kriminalitätsbekämpfung erforscht und entwickelt, damit sich die Polizei immer auf dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik befindet. Auch für die polizeiliche Kooperation in Europa und für die weltumspannende Zusammenarbeit hat das BKA einen gesetzlichen Auftrag, denn Staatsgrenzen dürfen den Kampf gegen Verbrecher nicht entscheidend behindern. Über das BKA läuft der Dienstverkehr der deutschen Polizei mit dem Ausland. So werden wichtige Informationen gebündelt, und eine einheitliche rechtliche Handhabung wird gewährleistet. Für Interpol, Europol und das Schengener Informationssystem ist das BKA die nationale Zentralstelle. In gesetzlich festgelegten Fällen bestimmter international organisierter Straftaten oder bei Angriffen gegen das Leben oder die Freiheit von Mitgliedern der Verfassungsorgane ist das BKA unmittelbar für die Ermittlungen zuständig. Es wird außerdem immer dann tätig, wenn wegen der Bedeutung der zu verfolgenden Straftat ein entsprechender Auftrag einer Staatsanwaltschaft vorliegt oder der Bundesminister des Innern aus schwerwiegenden Gründen die Übernahme der Ermittlungen anordnet. Auch der persönliche Schutz der Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes ist Aufgabe des BKA. In bestimmten Fällen gilt dieser gesetzliche Auftrag auch beim Besuch von ausländischen Staatsgästen. Seit dem 1.1.2009 ist das BKA darüber hinaus erstmals zuständig für die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus in Fällen, in denen eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, die Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde nicht erkennbar ist oder die oberste Landesbehörde um eine Übernahme ersucht. Zur Erfüllung dieser Aufgabe kann das BKA offene bzw. verdeckte Maßnahmen durchführen. Die entsprechenden Befugnisnormen im BKAG orientieren sich dabei weitgehend an den Länderpolizeigesetzen im Bereich der Gefahrenabwehr und berücksichtigen die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. In Fällen hoher terroristischer Bedrohung, die oftmals zeitnahes Handeln erfordern, wird mit dieser neuen Regelung sichergestellt, dass Zuständigkeitslücken vermieden werden.

      Ermittlungen: Das BKA nimmt in bestimmten Bereichen der internationalen und der schweren Kriminalität auch selbst Strafverfolgungsaufgaben wahr. Dabei wird es entweder aufgrund eigener (originärer) Ermittlungszuständigkeit oder aber aufgrund eines Auftrages tätig.

      Internationale Funktion: Das BKA koordiniert als zentrale Kriminalpolizei in Deutschland die Kriminalitätsbekämpfung auf nationaler und internationaler Ebene. Ihm obliegt grundsätzlich der polizeiliche Dienstverkehr mit Polizei- und Justizbehörden sowie anderen öffentlichen Stellen anderer Staaten. Internationale Kooperation bei der Kriminalitätsbekämpfung wird im Bundeskriminalamt großgeschrieben. Mit nahezu allen Polizeizentralen rund um den Globus unterhält das BKA feste Verbindungen.

      Schutzaufgaben: Der persönliche Schutz der


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