Wörterbuch zur Sicherheitspolitik. Ernst-Christoph Meier

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Wörterbuch zur Sicherheitspolitik - Ernst-Christoph Meier


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und der Berechtigung zum Grenzübertritt, der Grenzfahndung und der Abwehr von Gefahren im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern und von der seewärtigen Begrenzung an bis zu einer Tiefe von 50 Kilometern. Die Grenzlänge der Bundesrepublik Deutschland beträgt insgesamt rund 4.517 Kilometer (3.757 Kilometer Landgrenzen zu den Anrainerstaaten und 760 Kilometer Seegrenzen). Die Aufgabe »Grenzschutz« wird durch die ~ nicht nur unmittelbar an der Staatsgrenze oder im grenznahen Raum, sondern auch im Inland auf Flug- und Seehäfen (jeweils mit grenzüberschreitendem Verkehr) und auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes sowie in Zügen wahrgenommen. Dabei erfüllt die ~ mit Schwerpunkt an den Außengrenzen besondere Grenzsicherungsaufgaben vor allem zur Verhinderung unerlaubter Einreisen von Ausländern, zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Schleusungskriminalität und weiterer im Zusammenhang mit grenzüberschreitender Kriminalität stehender Deliktfelder wie Menschenhandel, Kfz-Verschiebung, Rauschgiftkriminalität und Urkundendelikte. Auch nach Inkrafttreten des Schengener Durchführungsübereinkommens bleibt somit eine Präsenz der ~ an den Schengen-Binnengrenzen erforderlich, um flexibel den wechselnden Erscheinungsformen der grenzüberschreitenden und zum großen Teil organisierten Kriminalität wirkungsvoll begegnen zu können. Der Wegfall der regulären Grenzkontrollen wird dabei durch lagebildabhängige Personenkontrollen kompensiert.

      •Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Bahnverkehrs: Die Bundespolizei hat gemäß § 3 Bundespolizeigesetz (BPolG) die Aufgabe, auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren, die den Benutzern, den Anlagen oder dem Betrieb der Bahn drohen oder beim Betrieb der Bahn entstehen oder von den Bahnanlagen ausgehen. Dazu gehören gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 5 BPolG auch Maßnahmen der Strafverfolgung. Hieraus ergeben sich folgende Einsatzschwerpunkte: Präventions- und Strafverfolgungsaufgaben auf den Bahnhöfen und Bahnanlagen, z. B. gegen Vandalismus, Eigentums- und Gewaltkriminalität (Graffiti, Diebstahl und Körperverletzung) sowie gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr; gezielte Streifentätigkeit und Fahndung in kriminalitätsgefährdeten Zügen des Personennahverkehrs zur Erhöhung der objektiven und subjektiven Sicherheit; Maßnahmen auf Bahnhöfen und in Zügen im Zusammenhang mit der Personenbeförderung bei Großveranstaltungen (z. B. Fußballreiseverkehr). Sowohl die Sicherheitskooperation mit den Polizeien der Länder als auch die seit dem Jahr 2000 zwischen der Bundespolizei und der Deutschen Bahn AG vereinbarte Ordnungspartnerschaft sowie ein Mitwirken im Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) haben zusätzlich zu einer Steigerung der objektiven Sicherheit sowie des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung beigetragen. Insgesamt erstreckt sich die Zuständigkeit auf ein ca. 34.000 Kilometer langes Streckennetz mit ca. 5.700 Bahnhöfen und 3.600 Haltepunkten.

      •Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs: Die Bundespolizei trifft die gemäß Luftsicherheitsgesetz erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs. Hierbei sind insbesondere Flugzeugentführungen und Sabotageakte zu verhindern. Die Luftsicherheitsaufgaben nimmt die Bundespolizei auf 14 deutschen Flughäfen wahr. Zur Abwehr von Gefahren für die Flugsicherheit setzt die Bundespolizei besonders ausgebildete Polizeivollzugsbeamte als Flugsicherheitsbegleiter an Bord deutscher Luftfahrzeuge ein.

      •Kriminalitätsbekämpfung durch die Bundespolizei: Die Bundespolizei verfügt zur Erledigung ihrer Strafverfolgungsaufgaben über eine eigene kriminalpolizeiliche Komponente. Oft geht es dabei um die Verfolgung und Bekämpfung von organisierten Menschenschmugglerbanden, die Menschen ohne erforderliche Aufenthaltstitel aus dem Ausland illegal nach Deutschland bringen und damit Straftaten begehen. Im Jahr 2010 verfolgten die Ermittler der Bundespolizei 236.716 Straftaten und überführten mehr als 125.000 Tatverdächtige. Davon wurden 233 Verfahren der schweren Kriminalität (wesentliche Ermittlungsverfahren) zugeordnet. Mehr als zwei Drittel aller Straftaten wurden aufgeklärt. Insgesamt 61 regionale Ermittlungsdienststellen befassen sich mit der Verfolgung leichter und mittlerer Kriminalität. In neun Bundespolizeiinspektionen für Kriminalitätsbekämpfung ermitteln Spezialisten in Fällen schwerer und organisierter Kriminalität.

      •Grenzpolizeiliche Unterstützungsbeamte Ausland (GUA): Für die Bundespolizei sind derzeit jährlich ca. 180 Grenzpolizeiliche Unterstützungsbeamte Ausland (GUA) eingesetzt. Diese beteiligen sich an Einsätzen der europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX an den Schengen-Außengrenzen und an Einsätzen im Rahmen bilateraler Maßnahmen an den Binnengrenzen.

      •Hausordnungs- und Objektschutzdienst (HOD): Die Bundespolizei unterstützt das Auswärtige Amt bei der Wahrnehmung von Sicherheitsaufgaben an deutschen Auslandsvertretungen: Derzeit beraten 15 Sicherheitsbeamte die Botschaften in personellen und materiellen Sicherheitsfragen.

      Gliederung:

      Die ~ in Deutschland wurde mit Wirkung zum 1. März 2008 neu strukturiert. Sie gliedert sich, neben einer Abteilung im Bundesministerium des Innern, in ein Bundespolizeipräsidium mit Sitz in Potsdam und neun Direktionen, welche regional für die operative Arbeit zuständig sind.

      •Bundespolizeipräsidium: Das Bundespolizeipräsidium ist als Oberbehörde für die Dienst- und Fachaufsicht sowie die polizeilich-strategische Steuerung der Bundespolizei zuständig. Es wurde mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuorganisation der Bundespolizei am 1. März 2008 geschaffen und hat seinen Sitz in Potsdam. Beim Bundespolizeipräsidium sind rund 3.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt – davon circa 800 am Standort Potsdam. Für eine serviceorientierte und qualitativ hochwertige Aufgabenerfüllung gliedert sich das Bundespolizeipräsidium in einen Leitungsstab und insgesamt acht Abteilungen: Leitungsstab – Medien, Öffentlichkeitsarbeit, Controlling, Leitungsbüro; Abteilung 1 – Lage und Auswertung; Abteilung 2 – Gefahrenabwehr; Abteilung 3 – Kriminalitätsbekämpfung; Abteilung 4 – Internationale Angelegenheiten, Europäische Zusammenarbeit; Abteilung 5 – Informations- und Kommunikationszentrum; Abteilung 6 – Polizeitechnik, Materialmanagement; Abteilung 7 – Recht, Personal; Abteilung 8 – Haushalt, Organisation, Ärztlicher und Sicherheitstechnischer Dienst. Hinzu kommen verschiedene Spezialkräfte (u. a. GSG 9 der Bundespolizei und der Bundespolizei-Flugdienst), die organisatorisch an das Bundespolizeipräsidium angegliedert sind. Zur Erfüllung der operativen Aufgaben sind dem Bundespolizeipräsidium zehn Direktionen nachgeordnet. Die ebenfalls nachgeordnete Bundespolizeiakademie ist für die Aus- und Fortbildung der Bediensteten zuständig.

      Bundespolizeipräsidium

      Heinrich-Mann-Allee 103, 14473 Potsdam

      Tel.: (0331) 97997-0, Fax: (0331) 97997-1010

      E-Mail: [email protected]

      •Bundespolizeidirektionen: Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt, Bundespolizeidirektion Hannover, Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, Bundespolizeidirektion Koblenz, Bundespolizeidirektion Stuttgart, Bundespolizeidirektion München, Bundespolizeidirektion Pirna, Bundespolizeidirektion Berlin, Bundespolizeidirektion


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