Wörterbuch zur Sicherheitspolitik. Ernst-Christoph Meier
Читать онлайн книгу.von Zeugen, deren Angehörigen und nahestehenden Personen.
Verwaltungsfunktionen: Über die typischen administrativen Aufgaben einer jeden Behörde hinaus nimmt das BKA einige besondere Verwaltungsfunktionen wahr: So erteilt es Unbedenklichkeitsbescheinigungen für sogenannte Geschicklichkeitsspiele nach den Vorgaben der Gewerbeordnung. Außerdem führt es Einstufungen von Gegenständen durch, bei denen Zweifel darüber bestehen, ob sie den Bestimmungen des Waffengesetzes unterliegen, und es erteilt Ausnahmegenehmigungen für verbotene Waffen.
Zentralstelle: Das BKA ist rund um die Uhr einsatzbereit. Sein taktisches Lagezentrum, der Kriminaldauerdienst, sorgt dafür, dass es sich zeitnah in Ermittlungen, Fahndungen und den internationalen Dienstverkehr einschalten kann. Alle wichtigen Meldungen über Straftaten und Straftäter, die nicht nur lokalen oder regionalen Charakter haben, werden dem BKA übermittelt und hier ausgewertet. Die Länderdienststellen werden vom BKA unmittelbar informiert, wenn für sie relevante Informationen eingehen oder Zusammenhänge festgestellt werden.
Bundesleistungsgesetz (BLG)
Gesetz zur Regelung von sachlichen und persönlichen Leistungen im Falle drohender Gefahr für den Bestand der Freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Bundes oder eines Landes. Sicherstellungsgesetze
Bundesminister/-in
1. Minister der Regierung des Bundes eines Bundesstaates.
2. In der Bundesrepublik Deutschland bilden ~ mit dem Bundeskanzler (Bk) im Kollegial- und Ressortprinzip die Bundesregierung. ~ werden auf Vorschlag des Bk vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen. Ein ~ leitet seinen Geschäftsbereich (Ressort) im Rahmen der Richtlinienkompetenz des Bk in eigener Verantwortung. Er ist dem Bk gegenüber voll, gegenüber dem Deutschen Bundestag hingegen nur bedingt verantwortlich. Bundessicherheitsrat
Bundesministerium
1. Oberste Verwaltungsbehörde des Bundes für einen bestimmten Zuständigkeitsbereich. Ein ~ wird von einem Bundesminister geleitet.
2. In der Bundesrepublik Deutschland bilden die Bundesminister mit dem Bundeskanzler die Bundesregierung. An der Spitze des Ministerialapparates stehen Staatssekretäre.
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
Die dem Bundesminister/der Bundesministerin der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland zugeordnete oberste Bundesbehörde für Fragen der Verteidigung und der Bundeswehr (Bw). Das ~ ist Fachressort der Bundesregierung für militärische Verteidigung im Rahmen der Gesamtverteidigung. Das ~ ist zugleich zuständig für die Führung der drei Teilstreitkräfte Heer, Marine und Luftwaffe sowie der weiteren militärischen Organisationsbereiche Streitkräftebasis, Zentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr, Cyber- und Informationsraum. Des Weiteren ist es Oberste Bundesbehörde der Bundeswehrverwaltung einschließlich des Rüstungsbereichs, der Rechtspflege und der Militärseelsorge. Unterhalb der politischen Leitung (Minister, zwei Parlamentarische Staatssekretäre und zwei Staatssekretäre) ist das ~ in Abteilungen, Unterabteilungen bzw. Stabsabteilungen und Referate gegliedert. Das ~ verbleibt mit seinem 1. Dienstsitz in Bonn; der 2. Dienstsitz befindet sich in Berlin im Bendler-Block.
Die Aufteilung auf zwei Dienstsitze beruht auf der Regelung des Berlin-Bonn-Gesetzes vom 26. April 1994. Die verhältnismäßig auf beide Dienstsitze verteilten Anteile des Ministeriums umfassen insgesamt ca. 2.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Befehls- und Kommandogewalt
Die Organisation des Ministeriums wird in der Spitze aus dem Bundesminister der Verteidigung und den beiden beamteten Staatssekretären sowie dem Generalinspekteur der Bundeswehr bestehen. In seiner Regierungsarbeit wird die Verteidigungsministerin oder der Verteidigungsminister außerdem von den beiden Parlamentarischen Staatssekretären unterstützt. Der Generalinspekteur ist der ranghöchste Soldat der Bundeswehr und ihr höchster militärischer Repräsentant. Er ist der militärische Berater der Bundesregierung. Er ist truppendienstlicher Vorgesetzter aller Soldaten. Die Inspekteure führen ihre militärischen Organisationsbereiche mit dem hinzugekommenen Organisationsbereich Cyber- und Informationsraum außerhalb des Ministeriums. Das Ministerium umfasst zehn Abteilungen und rund 170 Referate.
Bundesminister/-in der Verteidigung: Theodor Blank (1955/56), Dr. Franz Josef Strauß (1956–1963), Kai Uwe von Hassel (1963–1966), Dr. Gerhard Schröder (1966–1969), Helmut Schmidt (1969–1972), Georg Leber (1972–1978), Dr. Hans Apel (1978–1982), Dr. Manfred Wörner (1982–1988), Prof. Dr. Rupert Scholz (1988/89), Dr. Gerhard Stoltenberg (1989–1992), Volker Rühe (1992–1998), Rudolf Scharping (1998–2002), Dr. Peter Struck (2002–2005), Dr. Franz Josef Jung ( 2005–2009), Karl-Theodor zu Guttenberg (2009–2011), Dr. Thomas de Maizière (2011–2013), Dr. Ursula von der Leyen (2013–2019), Annegret Kramp-Karrenbauer (seit 2019).
Bundesnachrichtendienst (BND)
Nachrichtendienst der Bundesrepublik Deutschland, der dem Bundeskanzleramt unterstellt ist und zu dessen Aufgaben die Beschaffung und Auswertung geheimer politischer, militärischer, wirtschaftlicher und wissenschaftlich-technischer Informationen aus dem Ausland gehören. Aufgaben und Befugnisse sind im Gesetz über den ~ geregelt. Sitz: Pullach bei München und Berlin. Er wird mit dem Großteil des Personals in das derzeit im Bau befindliche Dienstgebäude in Berlin-Mitte umziehen. Die Parlamentarische Kontrolle erfolgt durch ein Vertrauensgremium des Deutschen Bundestages, das Parlamentarische Kontrollgremium. Spionage
Bundesnachrichtendienst
Dienstsitz Pullach, Heilmannstraße 30, 82049 Pullach im Isartal, Tel.: (0 89) 7931567
Dienstsitz Berlin
Chausseestraße 96, 10115 Berlin
Tel.: (0 30) 4146457
E-Mail: [email protected]
Bundespolizei (BPOL; ehemals Bundesgrenzschutz)
Die aus dem ehemaligen Bundesgrenzschutz hervorgegangene Bundespolizei untersteht mit ihren rund 41.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dem Bundesministerium des Innern. Ihre polizeilichen Aufgaben umfassen insbesondere den grenzpolizeilichen Schutz des Bundesgebietes und die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität, die Gefahrenabwehr im Bereich der Bahnanlagen des Bundes und die Sicherheit der Bahnreisenden, Luftsicherheitsaufgaben zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs sowie den Schutz von Bundesorganen. Sie nimmt umfangreiche und vielfältige polizeiliche Aufgaben wahr, die im Gesetz über die ~, auch in zahlreichen anderen Rechtsvorschriften, wie z. B. im Aufenthaltsgesetz und im Asylverfahrensgesetz, geregelt sind. Die Tätigkeit der ~ wird weiterhin durch supranationale Regelungen bestimmt. Innerhalb des bestehenden Sicherheitsverbundes arbeitet sie auf der Grundlage von Sicherheitskooperationen eng mit den Polizeien und anderen Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern und darüber hinaus mit vielen ausländischen Grenzbehörden zusammen. Mit rund 41.000 Beschäftigten, von denen mehr als 30.000 voll ausgebildete Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte sind, ist die ~ eine bundesweit verfügbare Polizei von hohem Einsatzwert, die einen wichtigen Beitrag für den Erhalt der inneren Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland und in Europa leistet. Die internationale Zusammenarbeit hat für die ~ zunehmende Bedeutung. Das belegt ihre Beteiligung an wichtigen internationalen Kooperationsprojekten, wie z. B. den internationalen Polizeikommissionen der Vereinten Nationen zur Krisenbewältigung, dem Zivilen Krisenmanagement der Europäischen Union (EU), der Europäischen Grenzschutzagentur (FRONTEX), der Zusammenarbeit der Bahnpolizeien und Sicherheitsdiensten (COLPOFER) und der Baltic Sea Region Border Control Cooperation (BSRBCC).
Aufgaben:
•Grenzpolizeilicher Schutz des Bundesgebietes (Grenzschutz): Dies umfasst die grenzpolizeiliche Überwachung der