Wörterbuch zur Sicherheitspolitik. Ernst-Christoph Meier
Читать онлайн книгу.Bundesbereitschaftspolizei mit Sitz in Fuldatal ist darüber hinaus für die zehn deutschlandweit stationierten Bundespolizeiabteilungen zuständig. Den Bundespolizeidirektionen sind die Bundespolizeiinspektionen und die BPOL-Reviere nachgeordnet.
•Bundespolizeiakademie: Die Bundespolizeiakademie in Lübeck ist mit ihren fünf Bundespolizeiaus- und Fortbildungszentren, der Bundespolizeisportschule Bad Endorf, dem Bundespolizeileistungssportprojekt in Kienbaum sowie dem Trainingszentrum der Bundespolizei Kührointhaus die zentrale Aus- und Fortbildungsstätte der Bundespolizei. Sie ist zuständig für alle Personalgewinnungsmaßnahmen und ist Einstellungsbehörde der Bundespolizei. Zu den ständigen Aufgaben der Bundespolizeiakademie gehören die Ausbildung des mittleren, des gehobenen und des höheren Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei sowie die fachspezifische Fortbildung für die Aufgabenbereiche Grenzpolizei, Bahnpolizei, Luftsicherheit, Polizeitechnik, Polizeisport, Auslandsverwendung, Sanitätswesen. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben bedient sich die Bundespolizeiakademie im Standort Lübeck der Organisationseinheiten Lehrbereich Aus- und Fortbildung, Zentral- und Grundsatzabteilung, Polizeiärztlicher Dienst/Aus- und Fortbildung. Der an der Bundespolizeiakademie angegliederte Fachbereich Bundespolizei der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung führt die Laufbahnausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei durch und wirkt mit an der fachbezogenen Fortbildung des gehobenen und des höheren Polizeivollzugs- und Verwaltungsdienstes. Die Bundespolizeiakademie arbeitet eng mit anderen nationalen und internationalen polizeilichen Bildungseinrichtungen zusammen. Eine zunehmende Bedeutung erlangt die Bundespolizeiakademie in der grenzpolizeilichen Unterrichtung und Unterstützung im Rahmen des Europarechts für Beitrittsstaaten zur Europäischen Union. Die Bundespolizeiakademie verfügt über eine Zentralbibliothek mit einem Bestand von derzeit ca. 40.000 Medien. Sie steht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundespolizei sowie jedem auf dem Gebiet der Polizeiwissenschaften wissenschaftlich Arbeitenden zur Verfügung.
Bundespolizeiakademie
Ratzeburger Landstraße 4, 23562 Lübeck
Tel.: (0451) 490550, Fax: (0451) 49055-5121
E-Mail: [email protected]
Bundespräsident
1. Staatsoberhaupt eines Bundesstaates.
2. In der Bundesrepublik Deutschland (DEU) wird der ~ von der Bundesversammlung nach Grundgesetz (GG) Art. 54 mit der Mehrheit der Stimmen, bei zweimaligem Nichtzustandekommen des Quorums mit relativer Mehrheit für eine Amtsdauer von fünf Jahren gewählt. Wählbar ist jeder Deutsche, der Wahlrecht besitzt, ab Vollendung des 40. Lebensjahres. Der ~ schlägt dem Deutschen Bundestag (BT) den Bundeskanzler (Bk) zur Wahl vor, ernennt und entlässt ihn auf Ersuchen des BT, ernennt und entlässt die Bundesminister auf Vorschlag des Bk. Der ~ vertritt D völkerrechtlich und schließt die Verträge des Bundes mit auswärtigen Staaten ab. Der ~ hat das Recht, die Einberufung des BT zu verlangen. Ihm obliegt die Verkündung der Bundesgesetze, und unter bestimmten Voraussetzungen kann er den Gesetzgebungsnotstand erklären.
Bundesrat
Föderatives Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland, durch das die Bundesländer bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mitwirken. Die 68 Mitglieder des ~ werden von den Landesregierungen berufen und nehmen dort die Funktion von Ministern/Senatoren wahr. Wichtigste Funktion des ~ ist die Zustimmung zu Bundesgesetzen, die Länderkompetenz berühren. Gegen alle anderen Bundesgesetze kann der ~, der auch das Recht zur Gesetzesinitiative hat, Einspruch erheben, jedoch vom Deutschen Bundestag überstimmt werden. Sein Sitz ist Berlin. Gemeinsamer Ausschuss
Bundesregierung
1. Die Regierung eines Bundesstaates.
2. Die ~ der Bundesrepublik Deutschland ist selbstständiges oberstes Verfassungsorgan und bildet die Spitze der vollziehenden Gewalt (Exekutive). Gem. Grundgesetz (GG) Art. 62 besteht die ~ aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Die Regelung des GG Art. 65 definiert die Organstruktur der ~ als ein Mischsystem aus Kanzler-, Kabinetts-/(Kollegial-) und Ressortprinzip. Politische Fragen von grundsätzlicher Bedeutung werden von der ~ in Kabinettssitzungen beschlossen. Bundessicherheitsrat
Bundessicherheitsrat (BSR)
Der ~ ist ein Ausschuss des Bundeskabinetts. Seine Sitzungen, die vom Bundeskanzler geleitet werden, sind geheim. Der ~ koordiniert die Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Bundesregierung und ist für die Rüstungsexporte der Bundesrepublik zuständig.
Er kann endgültig entscheiden, sofern nicht nach dem Grundgesetz oder einem Bundesgesetz ein Beschluss der Bundesregierung erforderlich ist.
Ständige Mitglieder des ~ sind neben dem Bundeskanzler und dem Chef des Bundeskanzleramts folgende Bundesminister:
Bundesminister des Auswärtigen
Leiter des für die Außenpolitik Deutschlands zuständigen Auswärtigen Amtes. Federführend für die Sicherheitspolitik.
Bundesminister der Finanzen
Leiter des für die Finanzpolitik der Bundesrepublik Deutschland zuständigen Bundesministeriums, das die Funktion einer Haushaltsbehörde hat. Der ~ hat Vetorecht gegenüber planmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben des Bundes (GG Art. 112).
Bundesminister des Inneren
Leiter der obersten Verwaltungsbehörde des Bundes, die für die innerpolitische Ordnungsfunktion der Staatstätigkeit verantwortlich ist. Die Zuständigkeit des ~ gilt u. a. für den sicherheitspolitisch relevanten Bereich des Katastrophenschutzes.
Bundesminister der Justiz
Leiter der obersten Justizverwaltungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Er bearbeitet alle Rechtsangelegenheiten des Bundes. In seinen Geschäftsbereich fallen u. a. die Wehrstrafgerichte. Grundsatzartikel »Wehrverfassung«
Bundesminister der Verteidigung
Leiter des für die Verteidigung und die Streitkräfte des Bundes zuständigen Bundesministeriums der Verteidigung. Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt (IBuK) über die Streitkräfte im Frieden.
Bundesminister für Wirtschaft und Technologie
Leiter des für die zentralstaatlichen Aufgaben der Wirtschaftspolitik zuständigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Zu den sicherheitsrelevanten Aufgabenbereichen des ~ gehören auch die Außenwirtschaftspolitik, einschließlich der Rüstungsexportpolitik.
Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Leiter des für die Planung und Umsetzung der Entwicklungspolitik der Bundesregierung zuständigen Bundesministeriums.
Andere Bundesminister sowie der Generalinspekteur der Bundeswehr als militärischer Berater der Bundesregierung und der Beauftragte der Bundesregierung für Abrüstung und Rüstungskontrolle können bei Bedarf an den Sitzungen des ~ teilnehmen.
Bundessprachenamt
Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung mit Dienstsitz in Hürth