Wörterbuch zur Sicherheitspolitik. Ernst-Christoph Meier

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Wörterbuch zur Sicherheitspolitik - Ernst-Christoph Meier


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und Betreuung militärischer Lehrgangsteilnehmer aus aller Welt. Es ist im gesamten Bundesgebiet mit Referaten und Referatsteilen in rund 100 Dienststellen der Bundeswehr disloziert.

      Bundessprachenamt

      Horbeller Straße 52, 50354 Hürth

      Tel.: (02233) 593-5309

      E-Mail: [email protected]

      Bundesstaat

      Verbindung mehrerer Staaten zu einem Gesamtstaat (»Bund«), in dem jedoch die Staatlichkeit der Gliedstaaten (»Länder«) erhalten bleibt. Die staatlichen Befugnisse sind zwischen Bund und Gliedstaaten aufgeteilt, wobei übergreifende Bereiche wie Verteidigungs- und  Außenpolitik meist Bundessache, Kulturpolitik häufig Ländersache sein können.

      In der Regel hat der Bund einen politischen und rechtlichen Vorrang. Mit der Erhaltung der Staatlichkeit der Länder – eigene Regierungen und Parlamente – unterscheidet sich der ~ vom Einheitsstaat.

      Bundestag  Deutscher Bundestag

      Bundesverfassungsgericht (BVG)

      Verfassungsorgan der Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Karlsruhe. Das ~ entscheidet über die Vereinbarkeit von Länderrecht und Bundesrecht mit dem  Grundgesetz (Normenkontrolle) sowie über Streitigkeiten zwischen Bundesorganen oder zwischen Bund und Ländern (Organstreit) und über Verfassungsbeschwerden von Bundesbürgern, die sich durch die staatliche Gewalt in ihren  Grundrechten verletzt fühlen.

      Bundesversammlung

      Organ aus allen Mitgliedern des  Deutschen Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den  Landtagen – proportional zur Bevölkerungszahl der Länder – gewählt werden, deren einzige Aufgabe die Wahl des  Bundespräsidenten ist. Die von den Ländern gewählten Mitglieder brauchen keine Mandatsträger zu sein.

      Bundeswehr (Bw)

       Grundsatzartikel »Bundeswehr (Bw) und Neuausrichtung der Bundeswehr«

      Als Bundeswehr wird die Gesamtheit des der militärischen  Landesverteidigung der Bundesrepublik Deutschland (DEU) dienenden Personals und Materials einschließlich aller  Einrichtungen, Anlagen und Organisationselemente bezeichnet.

      Der verfassungsrechtliche Auftrag der Streitkräfte ergibt sich aus  Grundgesetz (GG):

      Art. 87a Abs. 1, 3 Landes- und  Bündnisverteidigung;

      Art. 24 Abs. 2 Einsatz im Rahmen und nach den Regeln kollektiver Sicherheitssysteme;

      Art. 87a Abs. 4 Einsatz im Rahmen eines  Inneren Notstandes;

      Art. 35 Abs. 1 Amtshilfe;

      Art. 35 Abs. 2, 3 Katastrophennotstand.

      Das  GG verbietet zudem mit Art. 26 Abs. 1 explizit alle »Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzunehmen«.

      Die Streitkräfte dürfen zu anderen als diesen im  GG ausdrücklich zugelassenen Aufgaben nicht eingesetzt werden. Damit wird die Verfügungsgewalt der  Bundesregierung über die ~ deutlich eingeschränkt und diese zugleich vor Missbrauch geschützt. Das  Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 12. Juli 1994 den Einsatz deutscher Soldaten aufgrund eines Mandats der Vereinten Nationen ausdrücklich anerkannt, jeden Einsatz aber von der Zustimmung des  Deutschen Bundestages abhängig gemacht.

      Die  Bundeswehr erfüllt unverändert ihren Zweck als wirksames Instrument deutscher Außen- und Sicherheitspolitik. Ihr Auftrag ergibt sich aus dem Grundgesetz und den daraus abgeleiteten Zielen deutscher Sicherheits- und Verteidigungspolitik.

      Am 18. Mai 2011 hat Minister de Maizière die verteidigungspolitischen Richtlinien (VPR) und die Eckpunkte für die Neuausrichtung entschieden. Die VPR machen deutlich, dass es heute und in Zukunft neben der klassischen Landes- und Bündnisverteidigung darauf ankommt, Auswirkungen von Krisen und Konflikten auf Distanz zu halten, indem ihnen aktiv vorgebeugt wird oder sie zumindest eingegrenzt werden. Die Vereinten Nationen, die NATO und die Europäische Union sind der internationale Rahmen, in dem sich unsere Sicherheits- und Verteidigungspolitik vollzieht.

      Angesichts der Bandbreite potenzieller Konflikte muss die Bundeswehr daher auch künftig ein breites Fähigkeitsspektrum vorhalten. Die Eckpunkte machen Vorgaben für die Neuausrichtung der Bundeswehr u. a. zum Umfang, zum Personalmanagement, zur Organisation des Ministeriums, zur Beschaffung von Ausrüstung sowie zur Finanzierung der Bundeswehr.

      Das Ziel, die Bundeswehr so aufzustellen, zu finanzieren und auszustatten, dass Deutschland nachhaltig befähigt wird, gemeinsam mit seinen Partnern einen gewichtigen militärischen Beitrag zur Sicherheit des Landes und des Bündnisses sowie zur Sicherung von Frieden und Stabilität in der Welt zu leisten, ist weiterhin valide. Mit dem Weißbuch der Bundesregierung von 2016, welches strategische Vorgaben zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundesregierung enthält, wurden diese verteidigungspolitischen Richtlinien weiter geschärft. Aus dem Weißbuch der Bundesregierung von 2016 folgte im Frühjahr 2018 die Konzeption der Bundeswehr, welches als Dachdokument die Grundlinien der militärischen Verteidigung Deutschlands bestimmt. Daraus abgeleitet wurde im September 2018 das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr vom GenInspBw unterzeichnet. Darin sind der Bedarf der Bundeswehr sowie die wesentlichen Modernisierungsschritte bis zum Jahr 2031 beschrieben.

      Sicherheitspolitische Ziele

      Diese sind:

      •Sicherheit und Schutz der Bürgerinnen und Bürger Deutschlands;

      •territoriale Integrität und Souveränität Deutschlands und seiner Verbündeten;

      •Wahrnehmung internationaler Verantwortung.

      Sicherheitsinteressen

      Dazu gehören:

      •Krisen und Konflikte zu verhindern, vorbeugend einzudämmen und zu bewältigen, die die Sicherheit Deutschlands und seiner Verbündeten beeinträchtigen;

      •außen- und sicherheitspolitische Positionen nachhaltig und glaubwürdig zu vertreten und einzulösen;

      •die transatlantische und europäische Sicherheit und Partnerschaft zu stärken;

      •für die internationale Geltung der Menschenrechte und der demokratischen Grundsätze einzutreten, das weltweite Respektieren des Völkerrechts zu fördern und die Kluft zwischen armen und reichen Weltregionen zu reduzieren;

      •einen freien und ungehinderten Welthandel sowie den freien Zugang zur hohen See und zu natürlichen Ressourcen zu ermöglichen.

      Auftrag

      Die Bundeswehr

      •schützt Deutschland und seine Bürgerinnen und Bürger,

      •sichert die außenpolitische Handlungsfähigkeit Deutschlands,

      •trägt zur Verteidigung der Verbündeten bei,

      •leistet einen Beitrag zu Stabilität und Partnerschaft im internationalen Rahmen und

      •fördert die multinationale Zusammenarbeit und europäische Integration.

      Aufgaben

      Vor diesem Hintergrund nimmt die Bundeswehr folgende ineinandergreifende Aufgaben wahr:

      •Landesverteidigung als Bündnisverteidigung im Rahmen der Nordatlantischen Allianz;

      •internationale Konfliktverhütung und Krisenbewältigung – einschließlich


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