Allgemeine Staatslehre. Alexander Thiele
Читать онлайн книгу.Die Wiederbelebung des modernen Staates muss mithin nicht mit nationaler Abschottung einhergehen, sondern kann in einer kosmopolitisch-progressiven Form vollzogen werden, vgl. auch die Analyse von D. della Porta, Progressive und regressive Politik im späten Neoliberalismus, in: H. Geiselberger (Hrsg.), Die große Regression, S. 57 ff.
Siehe auch J. Osterhammel, Die Verwandlung der Welt, S. 584 sowie P. Alter, Nationalismus, S. 96 ff.
Vgl. auch P. Alter, Nationalismus, S. 10 f., der freilich auch auf mit dem Nationalismus verknüpfte Hoffnungen verweist.
Y. Mounk, Der Zerfall der Demokratie, S. 240 ff. Ähnlich T. Dorn in ihrem Buch „Deutsch, nicht Dumpf“, S. 175: „Warum erkennen wir nicht an, dass der liberal verfasste, kulturell nicht beliebige, aber dennoch heterogene Nationalstaat – einstweilen zumindest – das beste Gehäuse für unser gemeinschaftlich-gesellschaftliches Leben darstellt, weil er einerseits unsere Bedürfnisse nach einer Wir-Identifikation befriedigen kann, uns andererseits Offenheit und Toleranz und Rechtsstaatlichkeit lehrt?“
A. Thiele, Der gefräßige Leviathan, S. 285 ff. Siehe auch bei Frage X. Kritisch zu diesem Konzept A. Assmann, Die Wiedererfindung der Nation, S. 34 ff.
H. Dreier, Staat ohne Gott, 2018.
Vgl. P. C. Schmitter, The European Community as an Emergent and Novel Form of Political Domination, Estudio/Working Paper 1991/26, S. 12 ff. bezogen auf die damalige Europäische Gemeinschaft.
R. Hirschl/A. Shachar, Spatial Statism, ICON 17 (2019), 387 (389).
F. Fukuyama, The End of History?, The National Interest, Summer 1989 sowie ausführlich ders., The End of History and the Last Man, 1992. Siehe zum möglichen „Ende des Endes der Geschichte“ auch A. Gat, The Return of Authoritarian Great Powers, Foreign Affairs 2007, 59 ff. sowie S. Salzborn, Kampf der Ideen, S. 143.
Siehe etwa die Feststellung von W. Reinhard, Geschichte der Staatsgewalt, S. 535 aus dem Jahr 1999: „Der moderne Staat, der sich in vielen hundert Jahren in Europa entwickelt und durch europäische Expansion über die Welt verbreitet hat, existiert nicht mehr.“
Im Wesentlichen nicht eingetreten sind insofern auch die Prognosen von M. v. Creveld, Aufstieg und Untergang des Staates, S. 459 ff.
Vgl. J.-W. Müller, Furcht und Freiheit, S. 22 ff., insbesondere S. 24: „Unabhängig davon bleibt festzuhalten, dass selbsterklärte liberale Intellektuelle sich ihrer Sache längst nicht so sicher waren, wie es die klischeehafte Erzählung vom totalen Triumphalismus will.“
Vgl. A. Benz, Der moderne Staat, S. 266 ff. Siehe auch G. Jellinek, Allgemeine Staatslehre, S. 287.
G. F. Schuppert, Staat als Prozess, 2010. Siehe auch T. Vesting, Staatstheorie, Rn. 43.
Siehe auch die Forderung bei R. Hirschl/A. Shachar, Spatial Statism, ICON 17 (2019), 387 (437).
Siehe Frage IX.
Siehe Frage VII.
Dazu A. Bogner, Die Epistemisierung des Politischen, 2021 und umfassend L. Münkler, Expertokratie, 2020.
Vgl. auch G. Frankenberg, Staatstechnik, S. 69: „Staatstheorie, will sie auf der Höhe der Zeit bleiben, hat sich also den Herausforderungen der Demokratisierung, Europäisierung, Transnationalisierung, Pluralisierung und Konstitutionalisierung zu stellen.“ Siehe auch M. Payandeh, Allgemeine Staatslehre, in: J. Krüper (Hrsg.), Grundlagen des Rechts, § 4, Rn. 30.
Vgl. auch Q. Skinner, Thomas Hobbes und die Person des Staates, S. 13: „Es ist offensichtlich, oder sollte es doch sein, dass die politische Theorie sich mit dem Staat befassen und nach der Rolle staatlicher Macht fragen muss.“ Nach hier vertretener Ansicht sollte eine Überwindung des modernen Staates aber auch normativ nicht angestrebt werden, vgl. A. Thiele, Der gefräßige Leviathan, S. 280 ff.
Vgl. auch R. Hirschl/A. Shachar, Spatial Statism, ICON 17 (2019), 387 ff.
A. Voßkuhle, Die Renaissance der Allgemeinen Staatslehre im Zeitalter der Europäisierung und Internationalisierung, JuS 2004, 2 (3).
H. Flassbeck/P. Steinhardt, Gescheiterte Globalisierung, S. 89 f.
A. Voßkuhle, Die Renaissance der Allgemeinen Staatslehre im Zeitalter der Europäisierung und Internationalisierung, JuS 2004, 2 (3). Auch Rudolf Smends Integrationslehre bleibt aktuell.
|33|II. Fehlt es der Allgemeinen Staatslehre an
einer adäquaten Methode?
Der zweite Einwand erscheint gravierender. Danach fehlt es der Allgemeinen Staatslehre an einer adäquaten Methode, mit der es gelingen könnte, die verschiedenen Teildisziplinen zu einer „eigenen neuen wissenschaftlichen Form“ zu verdichten, „die den Gegenstand Staat als Ganzes erfassen kann“:[207] „Die an juristischen Fakultäten verankerte Staatslehre zelebriert die Form des Staates ohne zu bemerken, dass ihr sowohl die Theorie der Form wie die Empirie des Staates abhanden gekommen ist.“[208] Unter Berufung auf Niklas Luhmann[209] bezweifelt auch Christoph Möllers das interdisziplinäre