Wörterbuch zur Sicherheitspolitik. Ernst-Christoph Meier

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Wörterbuch zur Sicherheitspolitik - Ernst-Christoph Meier


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Beziehungen und Länderkunde angeschlossen« ist. Publikationsorgan der ~ und ihrer Einrichtungen ist die im Jahre 1945 durch Wilhelm Cornides unter dem Namen Europa-Archiv gegründete, monatlich erscheinende Zeitschrift »Internationale Politik«.

      Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik

      Rauchstraße 17/18, 10787 Berlin

      Tel.: (030) 254231-0, Fax: (030) 254231-16

      E-Mail: [email protected]

      Internet: www.dgap.org

      Deutsche Marine Marine; Teilstreitkraft (TSK) der Bundeswehr

      Deutsche Stiftung Friedensforschung

      Die ~ wurde im Oktober 2000 als Stiftung bürgerlichen Rechts durch die Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Osnabrück gegründet. Ihr Ziel ist es, Friedens- und Konfliktforschung in ihren verschiedenen Facetten, insbesondere in ihren interdisziplinären Ansätzen, zu unterstützen. Mit der Struktur- und Nachwuchsförderung unterstützt die Stiftung zudem Projekte, die zu einer dauerhaften strukturellen Stärkung der Friedens- und Konfliktforschung beitragen.

      Die ~ soll ferner dazu beitragen, die Friedensforschung national und international zu vernetzen. Sie unterstützt die Vermittlung der Ergebnisse aus den geförderten Projekten in die Öffentlichkeit und die politische Praxis.

      Deutsche Stiftung Friedensforschung (DSF)

      German Foundation for Peace Research

      Am Ledenhof 3–5, 49074 Osnabrück

      Tel.: (0541) 6003542

      Fax: (0541) 60079039

      E-Mail:

       [email protected]

      Internet:

       www.bundesstiftung-friedensforschung.de

      Deutscher Bundestag (BT)

      Das Parlament der Bundesrepublik Deutschland, das in allgemeinen und freien, gleichen und geheimen und unmittelbaren Wahlen nach einem System einer personalisierten Verhältniswahl hervorgeht. Der ~ hat nach folgenden Artikeln des Grundgesetzes (GG) weit reichende Kompetenzen in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik:

      •Gesetzgebung und Bestellung der Bundesregierung

      •Bundeshaushalt

      •Feststellung des Spannungsfalls (Art. 80a)

      •Feststellung des Verteidigungsfalls (Art. 115a)

      •Teilhabe im gemeinsamen Ausschuss mit zwei Dritteln der Sitze

      •Parlamentarische Kontrolle der Streitkräfte.

      •Die Wahlperiode des ~ beträgt vier Jahre. Verteidigungsausschuss; Wehrbeauftragter

      Deutscher Bundeswehrverband e. V. (DBwV)

      Der 1956 gegründete ~ vertritt die allgemeinen ideellen, sozialen und beruflichen Interessen der Soldaten der Bundeswehr (Bw). Er verfügt über rund 200.000 Mitglieder, aktive und ehemalige Soldaten aller Dienstgrade. Als Spitzenorganisation der Soldaten wird der ~ von Bundestag und Bundesregierung an der Vorbereitung grundsätzlicher Regelungen beteiligt, die die Belange der Soldaten und ihrer Angehörigen berühren. Die Stellungnahmen des ~ in der Sicherheitspolitik, in der Gesellschafts- und Sozialpolitik nehmen konkreten Einfluss auf Entscheidungen von Regierung und Parlament. Der ~ ist politisch und finanziell unabhängig, die Verbandsarbeit wird aus Mitgliedsbeiträgen finanziert.

      Der ~ verfügt über einen dreistufigen Aufbau: Die örtliche Gliederung bilden Kameradschaften, auf Länderebene bestehen Landesverbände, die wiederum in Bezirke gegliedert sind, der Bundesvorstand an der Spitze leitet mit den Bundesgeschäftsstellen in Bonn und Berlin die Verbandsarbeit. Für seine Arbeit stehen ihm Ausschüsse, Arbeitsgruppen, Verbandsbeauftragte für verschiedene Fachgebiete und die Verbandsschiedskommission zur Verfügung.

      Die vier Landesverbände (LV) bestehen aus 27 Bezirken. Auf unterster Ebene stehen Standortkameradschaften, Truppenkameradschaften, Kameradschaften ehemaliger Soldaten/Reservisten/Hinterbliebener sowie selbstständige Truppenkameradschaften zusammen.

      In den Bundes- und Landesgeschäftsstellen betreuen über 200 hauptamtliche Mitarbeiter, die in rund 1.000 Kameradschaften organisierten Mitglieder.

      Höchstes Beschlussorgan des ~ ist die Hauptversammlung, die alle vier Jahre tagt. Die wichtigsten Aufgaben der Hauptversammlung:

      •Festlegung der Aufgaben und Ziele der Verbandspolitik für die nächsten Jahre durch die gewählten Delegierten,

      •Rechenschaftsbericht des Bundesvorstandes,

      •Wahl des Bundesvorstandes.

      Deutscher BundeswehrVerband

      Bundesgeschäftsstelle Berlin

      Stresemannstraße 57

      10963 Berlin

      Tel.: (030) 259260-0

      E-Mail: [email protected]

      Internet: www.dbwv.de

      Deutscher Militärattachédienst

      Der ~ vertritt im Rahmen des Auswärtigen Dienstes die militärpolitischen, militärischen, rüstungspolitischen und wehrtechnischen Interessen des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) im jeweiligen Empfangsstaat.

      Deutsches Rotes Kreuz (DRK)

      Deutscher Verband des Internationalen Roten Kreuzes. Dem ~ gehören der Verband der Schwesternschaften des ~ mit 35 Schwesternschaften und 19 Landesverbänden, die sich in 548 Kreisverbände und ca. 13.000 Ortsvereine und Rotkreuzgemeinschaften gliedern, an. Oberstes Organ des ~ ist die Bundesversammlung. In ihr sind vertreten die Landesverbände, die 125 Stimmen führen, vier Delegierte des Verbandes der Schwesternschaften, der Präsident sowie die Mitglieder des Präsidiums mit beratender Stimme. Präsident, zwei Vizepräsidenten, der Bundesarzt, der Bundesschatzmeister, die Präsidenten des Verbandes der Schwesternschaften, je drei Vertreter der Gemeinschaften und der Generalsekretär. Schirmherr: Bundespräsident.

      DRK – Generalsekretariat

      Carstennstr. 58, 12205 Berlin

      Tel.: (030) 85404-0, Fax: (030) 85404-450

      E-Mail: [email protected]

      Internet: www.drk.de

      Deutsch-Französische Brigade

      Multinationale Großverbände

      Deutsch-Französischer Verteidigungs- und Sicherheitsrat (DFVSR)

      (franz.: Conseil franco-allemand de Défense et de Sécurité – CFADS)

      Höchstes Organ der deutsch-französischen Zusammenarbeit. Grundlage ist das Ergänzungsprotokoll zum Elysée-Vertrag. Der ~ tagt halbjährlich (konstituierende Sitzung am 24. April 1989 in Paris). Der ~ tagt unter Vorsitz der Staats- und Regierungschefs, Außen- und Verteidigungsminister bilden das Ratskomitee, das von den politischen Direktoren der Außenministerien sowie vom Generalinspekteur der Bundeswehr/Generalstabschef


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