Wörterbuch zur Sicherheitspolitik. Ernst-Christoph Meier

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Wörterbuch zur Sicherheitspolitik - Ernst-Christoph Meier


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Gebiet der Verteidigung und Sicherheit sowie laufende Abstimmung in diesem Bereich;

      •militärische Zusammenarbeit und Beschlussfassung über gemischte Militäreinheiten;

      •Verbesserung der Interoperabilität beider Streitkräfte;

      •Abstimmung in der Rüstungskooperation;

      •Abstimmung in Rechts- und Vertragsangelegenheiten.

      Ein gemischtes Ratssekretariat ist ständig in Paris eingerichtet, das gleichrangig aus Vertretern der Außen- und Verteidigungsministerien besetzt ist.

      Grundsatzartikel »Deutsch-französische Zusammenarbeit in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik«

      Deutsch-Französischer Vertrag

      (Elysée-Vertrag)

      Zwischen Deutschland und Frankreich geschlossener Vertrag, der unter dem Namen des Ortes der Unterzeichnung in Paris am 22. Januar 1963 als Elysée-Vertrag bekannt wurde und der im Allgemeinen als deutsch-französischer Freundschaftsvertrag bezeichnet wird. Der ~ ist die Grundlage für die deutsch-französische Zusammenarbeit. Im ~ werden u. a. regelmäßige Treffen der Fachminister und Regierungskonsultationen vor allen wichtigen außenpolitischen Entscheidungen vereinbart. Deutsch-französischer Verteidigungs- und Sicherheitsrat (DFVSR); Grundsatzartikel »Deutsch-französische Zusammenarbeit in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik«

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      Aussöhnung – der französische Staatspräsident François Mitterrand und Bundeskanzler Helmut Kohl gedenken in Verdun gemeinsam der Toten beider Weltkriege. Verdun, 22. September 1984.

      Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

      Deutschlandvertrag

      Generalvertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland (DEU) und den drei Westmächten vom 26. Mai 1952. Der ~ bedeutete das Ende des Besatzungsregimes, legte Vorbehalte von Rechten der drei Westmächte fest, regelte den außenpolitischen Status von D, die Stationierung und die sich daraus ableitenden Rechte und Verpflichtungen von Streitkräften der Alliierten in D und eigener nationaler Streitkräfte, außerdem die Rechte der drei Westmächte über Berlin. Mit Inkrafttreten des Zwei-plus-Vier-Vertrags vom 12. September 1990 hat der ~ seine völkerrechtliche Wirkung verloren.

      Deutsch-Niederländisches Korps

      Multinationale Großverbände

      Deutsch-Sowjetischer Vertrag

      Genannt »Umfassender Vertrag« oder »Vertrag über gute Nachbarschaft, Partnerschaft und Zusammenarbeit« vom 9. November 1990, der als Dokument dafür angesehen wird, dass die Kriegs- und Nachkriegsgeschichte Deutschlands mit den Völkern der Sowjetunion beendet ist und der die Beziehungen auf eine neue Grundlage gestellt hat. Der Vertrag war Teil der Vereinbarungen von Schelesnowodsk (Kaukasus) vom 16. Juli 1990 – Zustimmung zur Deutschen Einheit und Verbleib Deutschlands in der Nordatlantischen Allianz – und wurde vom damaligen Staatspräsidenten der Sowjetunion, Michail Gorbatschow, und dem deutschen Bundeskanzler, Helmut Kohl, am 9. November 1990 unterschrieben. Der ~ hat eine Geltungsdauer von 20 Jahren und verlängert sich stillschweigend um fünf Jahre, wenn er nicht von einer Seite gekündigt wird. Die Fachminister unterschrieben bei dieser Gelegenheit weitere Verträge in den Bereichen Wirtschaft, Industrie, Wissenschaft und Technik sowie auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialwesens. Vor dem ~ wurde ein Abkommen über »einige einleitende Maßnahmen« am 9. Oktober 1990 und ein weiteres am 12. Oktober 1990 über die Bedingungen des befristeten Aufenthaltes und die Modalitäten des planmäßigen Abzugs der sowjetischen Truppen (Westgruppe der Truppen) aus dem Gebiet der ehemaligen DDR unterzeichnet. Die letzten Truppen der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) verließen Deutschland am 31. August 1994.

      Dialog

      1. Unterredung zwischen zwei oder mehreren Personen, Personengruppen, Organisationen oder Staaten.

      2. In der Politik die Bezeichnung dafür, dass Beziehungen zwischen Partnern vorhanden sind und der ~ der Verständigung dient. Absprache; Krisenbewältigung

      Dialog, interkultureller

      Der ~ versteht sich als Reaktion auf die geschichtlich neue Situation des gleichberechtigten globalen Gesprächs, bei dem keine Kultur im Gegensatz zu früher das alleinige Interpretationsmonopol für sich beanspruchen kann. Konflikte zwischen den Kulturen können und sollen in Zukunft nur auf dem Wege gegenseitiger Anerkennung und durch die aktive Bejahung des Fremden vermieden werden. Idealtypisch würde dies bedeuten, dass im Konfliktfall der Kompromiss, der Spannungen verkraften kann, von den Beteiligten akzeptiert wird.

      Neben dem philosophischen hat der interkulturelle Dialog stets auch eine politische, religiöse und pädagogische Dimension. In politischer Hinsicht muss er u. a. integraler Bestandteil von Sicherheitspolitik sein.

      Dienst, militärischer

      Gesamtheit der Tätigkeiten des Soldaten zur Erfüllung seines Auftrags.

      Dienstaufsicht

      In der Bundeswehr Pflicht des militärischen Vorgesetzten zur Kontrolle. Diese Aufgabe, die ordnungsgemäße Durchführung des militärischen Dienstes zu überwachen, ergibt sich aus dem Soldatengesetz (SG) § 10 Abs. 2. Befehl und Gehorsam; Innere Führung

      Dienstgrad

      Amtsbezeichnung des Soldaten, die durch den Dienstgrad auf der Uniform nach außen hin sichtbar wird. Reservisten

      Dienstherr

      Bezeichnung für die Bundesrepublik Deutschland, mit der ein Soldat der Bundeswehr ein Treueverhältnis eingegangen ist. Eid

      Dienstpflicht, allgemeine

      Im August 2018 brachte Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer erneut den Gedanken einer allgemeinen Dienstpflicht zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhangs in die Diskussion. Debattiert wird über die verschiedenen Formen der Verpflichtungen zu Dienstleistungen für das Gemeinwohl schon seit vielen Jahren. Die Ministerin strebte ein Pflichtjahr zur gemeinnützigen Tätigkeit für Frauen und Männer analog zur früheren Wehrpflicht beziehungsweise dem Zivildienst an. Bislang existiert bereits der 2011 eingeführte Bundesfreiwilligendienst, der jährlich von etwa 40.000 Menschen genutzt wird. Hinzu kommt der freiwillige Wehrdienst mit etwa 8.000 Absolventen jährlich. Würde eine ~ geschaffen, würde sie etwa 500.000 Menschen jährlich betreffen. Entsprechend viele Stellen müssten geschaffen werden. Das Hauptproblem dieses nicht neuen Vorschlages ist allerdings, dass nach Artikel 12 des Grundgesetzes Zwangsdienste dieser Art untersagt sind. Eine ~ würde somit eine Verfassungsänderung erfordern, für die jeweils zwei Drittel der Stimmen des Bundestages und des Bunderats notwendig wären.

      Dienststelle, militärische

      In der Bundeswehr ein durch Organisationsbefehl oder -weisung aufgestelltes, selbstständiges organisatorisches Element im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung, das einen zugewiesenen Aufgabenbereich im Rahmen erteilter Befugnisse eigenverantwortlich wahrnimmt.

      Dienstverpflichtung

      In der Bundesrepublik Deutschland durch Notstandsfälle begründete Arbeitsverpflichtung. Nach Grundgesetz (GG) Art. 12a können Männer über 18 Jahre im Verteidigungsfall neben dem Wehrdienst auch zu anderen


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