Leopold von Ranke: Historiografische Werke. Leopold von Ranke

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Leopold von Ranke: Historiografische Werke - Leopold von  Ranke


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gerichtet sei. Er hielt mit Strenge darüber, daß auf den Kanzeln von den streitigen Lehrsätzen, namentlich von der Gnadenwahl nicht die Rede sein dürfe, und wies die Fiskale360 an, darauf acht zu haben. Die Prediger aller Parteien sollten die ihnen anvertrauten Seelen nur in der »Furcht des Herrn und dem wahren tätigen Christentum« unterweisen. Er machte sich eine Pflicht daraus, in vollkommener Toleranz voranzugehen. Als die Dreifaltigkeitskirche, die er für den neuen Stadtteil von Berlin gebaut, am vierzehnten Sonntag nach Trinitatis 1739 eröffnet wurde, brachte er selbst die silbernen Altargefäße mit, die der einen evangelischen Konfession so gut wie der andern zum Gebrauch dienen sollten; er hörte die beiden Einweihungsreden, am Morgen die reformierte, am Nachmittag kam er wieder, um auch der lutherischen Predigt beizuwohnen. Von den Jesuiten wollte er nichts hören, aber für den Gottesdienst der katholischen Einwohner von Berlin hat er ein besondres Haus eingeräumt. Für die Katholiken in seinen Regimentern billigte er nicht allein, sondern beförderte die Wirksamkeit einiger Dominikaner-Missionare; er hat sich die Namen derjenigen angeben lassen, welche in den herkömmlichen Zeiten nicht zur Beichte kamen. Er wußte wohl, daß ohne die allgemeinste religiöse Verpflichtung, die Heilighaltung des Eides, weder sein Staat noch sein Heer bestehen würden. Schützte er aber vermöge seines bischöflichen Amtes, so hielt er es auch wieder für sein Recht, in die äußeren Kirchenordnungen einzugreifen. Der Formen, Feiertage, Zeremonien waren ihm noch zuviel, und nicht ohne Gewaltsamkeit suchte er namentlich die letzten zu beschränken. In seinen Anordnungen atmet schon der dem Jahrhundert eigene Lehrgeist. Die Predigt wird dadurch noch mehr zur Hauptsache bei den gottesdienstlichen Zusammenkünften erhoben, als sie es schon war; im Sinne der Spenerschen Schule361

      ward die Katechisation eifrig anbefohlen. Bei einem Teile der Predigten sollte Luthers Katechismus zum fortlaufenden Text genommen, in andern nach der Reihe der Hauptstücke durch Sprüche erläutert, die Predigt öffentlich in den Kirchen durch Frage und Antwort wiederholt werden; der Taufe und dem Abendmahl sollte eine Unterweisung der daran teilnehmenden, auch der ältern Leute, in dieser Form vorangehen. Die christlichen Lehren sollten von allen und jedem begriffen, ein Gemeingut des Volkes werden.

      waren, wurden auf eine dieser unbequeme Weise von der Kammer abhängig. Nicht ohne Grund klagte der Adel überhaupt, daß er die Bescheidung der Kriegs- und Domänenkammern auch da hinnehmen müsse, wo diese ein dem seinen zuwiderlaufendes Interesse hätten. Eigentlichen Widerstand hat Friedrich Wilhelm darum doch nicht gefunden. Überhaupt hätten nur die Edelleute widerstreben können; diese aber erfüllten das Heer, das ihnen eine ihrem angeborenen Sinn entsprechende Lebensform darbot; sie konnten sich nicht ernstlich gegen eine Verfassung des Landes auflehnen, durch welche die Kriegsmacht, der sie mit Stolz angehörten, allein erhalten wurde.

       Erwerbung Vorpommerns 1 u. 2, 485-496. Fluchtversuch des Kronprinzen 3 u. 4, 106-122. Aussöhnung zwischen Vater und Sohn 3 u. 4, 122-134.

      40. Besitzergreifung von Schlesien durch Friedrich den Großen

       Inhaltsverzeichnis

      Preußische Geschichte III u. IV. Werke Bd. 27 u. 28 S. 341-355.

      Wollte man den Unterschied der angegriffenen Macht von der angreifenden ganz im allgemeinen bezeichnen, so dürfte man sagen, daß in dieser die Einheit der monarchischen Gewalt den Gegensatz der provinzialen Interessen überwunden hatte, in jener aber noch im Kampfe mit denselben begriffen war. Die österreichische Staatsgewalt machte nicht eben geringe Anforderungen; die Leistungen, die sie gebot, erfüllten meistens das Maß des Erreichbaren; da sie an dem Begriffe einer herrschenden Religion festhielt, so fühlte man die Gesinnung des Hofes bis in die tiefsten Kreise. Aber dabei besaßen doch die verschiedenen Landschaften eine ständische Organisation von anerkanntem Ansehen, ihren abgesonderten Haushalt, der auch die von dem Staate auferlegten Lasten umfaßte, und standen als mächtige Körperschaften in unaufhörlichem Widerstreit sowohl untereinander als mit dem kaiserlichen Hofe.

      Besonders war dies in Schlesien der Fall. Als im Sommer des Jahres 1740 einige Regimenter von Ungarn in neue Standquartiere verlegt wurden, mußten sie an den schlesischen Grenzen förmlich Quarantäne halten. Der Conventus publicus, der mit einem großen Teile der Landesverwaltung beauftragte ständische Ausschuß, der in Breslau seinen Sitz hatte, schickte, ehe er sie einrücken ließ, erst eine medizinisch-chirurgische Kommission ab, um ihren Gesundheitszustand zu prüfen; mit demselben wurde dann über die Dislokation, den Marsch, die Verpflegung der Truppen ein weitläufiger Schriftwechsel gepflogen. Die Provinz klagte über das Hin- und Wiederführen der Mannschaft in ihren Grenzen, die »unbeschreiblichen Excesse«, die sich die Feldsoldaten schon zuschulden kommen ließen, wenn sie beisammen waren, und die nicht minder widerwärtigen, die man von ihnen erlebte, wenn sie als untüchtig erkannt und entlassen wurden, worauf sie sich zuchtlos über das Land ausbreiteten. Sie forderte, daß der Staat den Regimentern eine besondere Kriegskasse anweise, konnte es aber nicht erreichen.

      Zwischen dem Hofe und der ständisch-provinzialen Autorität war gleichsam ein Abkommen getroffen, kraft dessen die letztere sehr ausgedehnte administrative Befugnisse behauptete, aber keinerlei


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