Zürcher Bibel. Ulrich Zwingli
Читать онлайн книгу.Händen ziehen lassen;
14. ausstatten sollst du ihn aus deinen Schafen, von deiner Tenne und von deiner Kelter. Je nachdem dich der Herr, dein Gott, gesegnet hat, sollst du ihm geben
15. und sollst daran denken, dass du (auch) Sklave gewesen bist im Lande Ägypten und dass der Herr, dein Gott, dich befreit hat; darum gebiete ich dir heute dieses.
16. Spricht er aber zu dir: «Ich will nicht von dir fortgehen», weil er dich und dein Haus liebgewonnen hat, da es ihm bei dir wohl war,
17. so nimm den Pfriem und stosse ihn durch sein Ohr in die Türe, und dann ist er für immer dein Sklave. Mit deiner Sklavin sollst du es auch so machen.
18. Es soll dich nicht hart ankommen, wenn du ihn freilassen musst; denn in den sechs Jahren, die er dir gedient, hat er dich nur halb soviel gekostet als ein Tagelöhner, und der Herr, dein Gott, wird dich segnen in allem, was du tust.
19. ALLE männliche Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, sollst du dem Herrn, deinem Gott, weihen; du sollst die Erstlinge deiner Rinder nicht zur Arbeit brauchen und die Erstlinge deiner Schafe nicht scheren.
20. Vor dem Herrn, deinem Gott, sollst du sie essen Jahr für Jahr, an der Stätte, die der Herr erwählt, du und dein Haus.
21. Wenn sie aber einen Fehler haben, Lahmheit oder Blindheit, irgendeinen schlimmen Fehler, so sollst du sie dem Herrn, deinem Gott, nicht opfern;
22. in deinem Orte sollst du sie essen, wie (das Fleisch) von der Gazelle und vom Hirsch, du seiest unrein oder rein.
23. Nur ihr Blut darfst du nicht essen, auf die Erde sollst du es ausschütten wie Wasser.
1. BEOBACHTE den Ährenmonat (vgl. Anm. zu 2.Mo. 13,4) und feire Passa dem Herrn, deinem Gott; denn im Ährenmonat hat dich der Herr, dein Gott, aus Ägypten herausgeführt bei Nacht.
2. Und du sollst dem Herrn, deinem Gott, als Passa Rinder und Schafe opfern an der Stätte, die der Herr erwählt, dass er seinen Namen daselbst wohnen lasse.
3. Du sollst nichts Gesäuertes dazu essen; sieben Tage lang sollst du dazu ungesäuerte Brote essen, Brot des Elends - denn in angstvoller Eile bist du aus dem Lande Ägypten ausgezogen -, auf dass du dein Leben lang an den Tag deines Auszugs aus dem Lande Ägypten denkest.
4. Und man soll sieben Tage lang bei dir keinen Sauerteig in deinem ganzen Gebiete sehen, und es soll auch von dem Fleische, das du am Abend des ersten Tages opferst, nichts übernacht bis zum Morgen übrigbleiben.
5. Du darfst das Passa nicht in irgendeiner deiner Ortschaften opfern, die der Herr, dein Gott, dir geben will,
6. sondern an der Stätte, die der Herr, dein Gott, erwählt, dass er seinen Namen daselbst wohnen lasse, sollst du das Passa opfern am Abend, wenn die Sonne untergeht, zu der Zeit, da du aus Ägypten auszogst,
7. und sollst es kochen und essen an der Stätte, die der Herr, dein Gott, erwählt, und am andern Morgen sollst du umkehren und heim in deine Hütte gehen.
8. Sechs Tage lang sollst du ungesäuerte Brote essen, und am siebenten Tage ist Festversammlung zu Ehren des Herrn, deines Gottes; da sollst du keine Arbeit tun.
9. Sieben Wochen sollst du zählen; wenn man zum erstenmal die Sichel an den Halm legt, sollst du anfangen, sieben Wochen zu zählen.
10. Dann sollst du dem Herrn, deinem Gott, das Wochenfest feiern mit einer freiwilligen Gabe von deiner Hand, die du gibst, je nachdem der Herr, dein Gott, dich segnet.
11. Und du sollst fröhlich sein vor dem Herrn, deinem Gott, du und dein Sohn und deine Tochter, dein Sklave und deine Sklavin und der Levit, der an deinem Orte wohnt, der Fremdling, die Waise und die Witwe, die in eurer Mitte wohnen - an der Stätte, die der Herr, dein Gott, erwählt, dass er seinen Namen daselbst wohnen lasse,
12. und sollst daran denken, dass du Sklave gewesen bist in Ägypten, und diese Satzungen getreulich erfüllen.
13. Das Laubhüttenfest sollst du sieben Tage lang feiern, wenn du einsammelst von deiner Tenne und von deiner Kelter.
14. Und du sollst an deinem Feste fröhlich sein, du und dein Sohn und deine Tochter, dein Sklave und deine Sklavin, der Levit, der Fremdling, die Waise und die Witwe, die an deinem Orte wohnen.
15. Sieben Tage lang sollst du dem Herrn, deinem Gott, Fest feiern an der Stätte, die der Herr erwählt; denn der Herr, dein Gott, wird dich in all deinem Ertrag und bei aller Arbeit deiner Hände segnen; darum sollst du eitel Freude sein.
16. Dreimal im Jahre soll alles, was männlich ist im Volke, vor dem Herrn, deinem Gott, erscheinen an der Stätte, die er erwählt: am Feste der ungesäuerten Brote, am Wochenfest und am Laubhüttenfest. Aber man soll nicht mit leeren Händen vor dem Herrn erscheinen;
17. ein jeder (gebe), was er geben kann nach dem Segen, den dir der Herr, dein Gott, beschieden hat.
18. RICHTER und Amtleute sollst du dir bestellen in allen deinen Ortschaften, die der Herr, dein Gott, dir geben wird, in jedem deiner Stämme. dass sie dem Volke Recht sprechen mit Gerechtigkeit.
19. Du sollst das Recht nicht beugen, die Person nicht ansehen und nicht Bestechung annehmen; denn Bestechung macht die Augen der Weisen blind und verdreht die Sache dessen, der im Rechte ist.
20. Der Gerechtigkeit und nur der Gerechtigkeit sollst du nachjagen, auf dass du am Leben bleibest und das Land zu eigen bekommest, das der Herr, dein Gott, dir geben will.
21. Du sollst dir keine Aschere von irgendwelchem Holze aufpflanzen neben dem Altar des Herrn, deines Gottes, den du dir machst,
22. und du sollst dir keinen Malstein errichten, den der Herr, dein Gott, hasst.
1. Du sollst dem Herrn, deinem Gott, kein Rind oder Schaf opfern, das einen Fehler, irgend etwas Schlimmes, an sich hat; denn das ist dem Herrn, deinem Gott, ein Greuel!
2. Wenn sich bei dir in einer deiner Ortschaften, die der Herr, dein Gott, dir geben wird, jemand findet, es sei ein Mann oder ein Weib, der tut, was dem Herrn, deinem Gott, missfällt, indem er seinen Bund verletzt,
3. hingeht und andern Göttern dient und sie anbetet, zumal die Sonne oder den Mond oder das ganze Heer des Himmels, was ich verboten habe,
4. und es dir hinterbracht wird, so sollst du verhören und gründlich untersuchen, und ist es dann wahr, dass die Sache wirklich also steht, dass solcher Greuel in Israel verübt worden ist,
5. so sollst du jenen Mann oder jenes Weib, die solchen Frevel begangen haben, zu deinen Toren hinausführen, den Mann oder das Weib, und sollst sie zu Tode steinigen.
6. Wer auf den Tod angeklagt ist, soll auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin getötet werden; er darf nicht getötet werden auf die Aussage eines Zeugen hin.
7. Die Hand der Zeugen soll sich zuerst wider ihn erheben, um ihn zu töten, und darnach die Hand des ganzen Volkes; so sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten.
8. Wenn ein Rechtshandel wegen Tötung, wegen Mein und Dein, wegen Misshandlung, wegen irgendeiner Streitsache an deinem Orte, dir allzu schwierig vorkommt, so sollst du dich aufmachen und hinaufziehen an die Stätte, die der Herr, dein Gott, erwählt,
9. und sollst zu den levitischen Priestern und zu dem Richter gehen, der zu jener Zeit sein wird, und fragen, und sie sollen dir das Urteil kundtun.
10. Und du sollst dich an den Spruch halten, den sie dir kundtun von der Stätte aus, die der Herr erwählt, und sollst dich genau an alles halten, was sie dich lehren.
11. An die Weisung, die sie dir geben, und an das