Zürcher Bibel. Ulrich Zwingli
Читать онлайн книгу.Lande, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen geben will.
15. EIN einzelner Zeuge soll nicht wider jemand aufkommen bei irgendeiner Schuld oder Missetat, bei irgendeiner Sünde, womit einer sich versündigen kann; auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin soll eine Sache gültig sein.
16. Wenn aber einer, der (das Recht) vergewaltigt, als Zeuge wider jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu beschuldigen,
17. so sollen die beiden Männer, die im Streite liegen, vor den Herrn, vor die Priester und die Richter treten, die zu jener Zeit sein werden.
18. Die Richter aber sollen gründlich untersuchen, und ist der Zeuge dann ein Lügenzeuge, hat er seinen Bruder fälschlich beschuldigt,
19. so sollt ihr ihm antun, was er seinem Bruder anzutun gedachte. So sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten.
20. Die übrigen aber sollen es hören, dass sie sich fürchten und nie mehr eine solche böse Tat in deiner Mitte tun.
21. Da sollst du kein Erbarmen kennen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuss um Fuss.
1. WENN du wider deine Feinde in den Krieg ziehst, und du siehst Rosse und Wagen und ein Volk, das grösser ist als du, so fürchte dich nicht vor ihnen; denn der Herr, dein Gott, der dich aus dem Lande Ägypten heraufgeführt hat, ist mit dir.
2. Wenn ihr nun zum Streite ausrückt, so soll der Priester herzutreten und zum Volke reden
3. und zu ihnen sprechen: «Höre, Israel! Ihr rückt heute aus zum Streit wider eure Feinde; euer Herz verzage nicht, fürchtet euch nicht und erschrecket nicht und lasset euch nicht vor ihnen grauen!
4. Denn der Herr, euer Gott, zieht ja mit euch, dass er für euch mit euren Feinden streite, um euch den Sieg zu geben.»
5. Dann sollen die Amtleute zu dem Volke reden und sprechen: «Wer ist da, der ein neues Haus gebaut und es noch nicht eingeweiht hat? Er gehe hin und kehre heim in sein Haus, dass er nicht im Kampfe falle und ein andrer es einweihe.
6. Und wer ist da, der einen Weinberg gepflanzt und davon noch nicht genossen hat? Er gehe hin und kehre heim in sein Haus, dass er nicht im Kampfe falle und ein andrer den Genuss davon habe.
7. Und wer ist da, der sich mit einem Weibe verlobt und es noch nicht heimgeführt hat? Er gehe hin und kehre heim in sein Haus, dass er nicht im Kampfe falle und ein andrer sie heimführe.»
8. Und weiter sollen die Amtleute zu dem Volke sprechen: «Wer ist da, der sich fürchtet und verzagten Herzens ist? Er gehe hin und kehre heim in sein Haus, dass er nicht auch seine Brüder verzagt mache, wie er selbst ist.»
9. Wenn dann die Amtleute dies alles zu dem Volke geredet haben, so soll man Heerführer an die Spitze des Volkes stellen.
10. Wenn du vor eine Stadt ziehst, um wider sie zu streiten, so sollst du ihr den Frieden anbieten.
11. Geht sie auf den Frieden ein und tut sie dir auf, so soll alles Volk, das sich darin befindet, dir fronpflichtig sein und soll dir dienen.
12. Will sie aber nicht friedlich sich mit dir vergleichen, sondern mit dir Krieg führen, so belagere sie.
13. Und wenn der Herr, dein Gott, sie dir preisgibt, so sollst du alles, was darin männlich ist, mit der Schärfe des Schwertes schlagen.
14. Die Frauen und Kinder aber, das Vieh und alles, was sich in der Stadt an Beute findet, magst du als Raub für dich behalten und die Beute deiner Feinde, die dir der Herr, dein Gott, gegeben hat, geniessen.
15. So sollst du es mit allen Städten halten, die weit von dir entfernt sind und nicht zu den Städten dieser Völker hier gehören.
16. Doch in den Städten dieser Völker, die dir der Herr, dein Gott, zu eigen geben wird, sollst du nichts am Leben lassen, was Atem hat,
17. sondern den Bann sollst du an ihnen vollstrecken, an den Hethitern, Amoritern, Kanaanitern, Pheresitern, Hewitern und Jebusitern, wie dir der Herr, dein Gott, geboten hat,
18. auf dass sie euch nicht lehren, all ihre Greuel nachzuahmen, die sie zu Ehren ihrer Götter verübt haben, und ihr euch an dem Herrn, eurem Gott, nicht versündiget.
19. Wenn du lange Zeit vor einer Stadt liegst, indem du wider sie Krieg führst, um sie einzunehmen, so sollst du ihre Bäume nicht verderben, indem du die Axt wider sie schwingst; du magst davon essen, sie selber aber sollst du nicht umhauen. Sind denn die Bäume des Feldes Menschen, dass du sie belagern müsstest?
20. Nur Bäume, von denen du weisst, dass man nicht davon essen kann, die magst du verderben und umhauen und Bollwerke daraus bauen wider die Stadt, die mit dir Krieg führt, bis sie fällt.
1. WENN man in dem Lande, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen geben wird, einen Erschlagenen auf dem Felde liegend findet, und man weiss nicht, wer ihn erschlagen hat,
2. so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und bis zu den Städten messen, die rings um den Erschlagenen herum liegen.
3. Dann sollen in der Stadt, die zunächst bei dem Erschlagenen liegt, die Ältesten eine junge Kuh nehmen, mit der man noch nicht gearbeitet und die noch nicht im Joch gezogen hat,
4. und die Ältesten jener Stadt sollen die Kuh hinabführen in das Tal eines Wildbachs, an dem kein Ackerbau getrieben und nicht gesät wird, und sollen dort am Bache der Kuh das Genick brechen.
5. Dann sollen die Priester, die Söhne Levis, herzutreten; denn sie hat der Herr, dein Gott, erwählt, dass sie ihm dienen und mit dem Namen des Herrn segnen, und nach ihrem Spruche wird es bei jedem Streit und jeder Verletzung gehalten.
6. Und alle Ältesten jener Stadt, welche am nächsten bei dem Erschlagenen wohnen, sollen ihre Hände waschen über der jungen Kuh, der am Bache das Genick gebrochen worden ist,
7. und sollen anheben und sprechen: «Unsre Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsre Augen haben nichts gesehen.
8. Vergib deinem Volke Israel, das du, o Herr, erlöst hast, und rechne unschuldig vergossenes Blut nicht deinem Volke Israel zu!» Dann werden sie der Blutschuld ledig.
9. So sollst du das unschuldig vergossene Blut aus deiner Mitte wegschaffen, dass es dir wohl ergehe, wenn du tust, was dem Herrn wohlgefällt.
10. WENN du wider deine Feinde in den Krieg ziehst und der Herr, dein Gott, sie in deine Hand gibt, dass du Gefangene unter ihnen machst,
11. und du dann unter den Gefangenen ein schönes Weib siehst und sie liebgewinnst, dass du sie zum Weibe nehmen willst,
12. so führe sie in dein Haus, und sie soll ihr Haupt scheren, sich die Nägel schneiden
13. und die Kleider ablegen, die sie als Gefangene trug, und sie soll in deinem Hause bleiben und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; darnach magst du mit ihr zusammenkommen und sie ehelichen, dass sie dein Weib sei.
14. Wenn du aber keinen Gefallen mehr an ihr hast, so sollst du sie freilassen, aber um Geld verkaufen darfst du sie nicht. Du sollst sie nicht als Sklavin behandeln, weil du sie geschwächt hast.
15. Wenn ein Mann zwei Frauen hat, eine, die er liebt, und eine, die er nicht mag, und sie ihm Söhne gebären, beide, die geliebte und die zurückgesetzte, und der Erstgeborne ist das Kind der zurückgesetzten,
16. so darf er an dem Tage, da er seinen Besitz als Erbe seinen Söhnen zuteilt, dem Sohne der geliebten Frau nicht das Recht des Erstgebornen zusprechen, zum Nachteil des Sohnes der zurückgesetzten, der doch der Erstgeborne ist,
17. sondern den Erstgebornen, den