Zürcher Bibel. Ulrich Zwingli
Читать онлайн книгу.du hörst, in einer deiner Städte, die der Herr, dein Gott, dir geben wird, um darin zu wohnen,
13. seien Leute, nichtswürdige Menschen, aus deiner Mitte hervorgetreten und hätten die Bewohner ihrer Stadt verführt, indem sie sagten: «Lasst uns hingehen und andern Göttern dienen, die ihr nicht kennt»,
14. so sollst du dich erkundigen und nachforschen und gründlich untersuchen; und ist es dann wahr, dass die Sache wirklich also steht, dass solcher Greuel in deiner Mitte verübt worden ist,
15. so sollst du die Bewohner jener Stadt mit der Schärfe des Schwertes schlagen, indem du an der Stadt und allem, was darin ist, den Bann vollstreckst, auch an ihrem Vieh, mit der Schärfe des Schwertes.
16. Und alle Beute aus der Stadt sollst du mitten auf ihrem Marktplatz sammeln und die Stadt samt all ihrer Beute verbrennen als Ganzopfer für den Herrn, deinen Gott, dass sie ein Schutthaufen sei ewiglich und niemals wieder aufgebaut werde.
17. Und nichts von dem, was dem Bann verfallen ist, soll in deiner Hand bleiben, auf dass der Herr von der Glut seines Zornes lasse und dir Erbarmen schenke und sich deiner erbarme und dich mehre, wie er deinen Vätern geschworen hat,
18. wenn du auf die Stimme des Herrn, deines Gottes, hörst und alle seine Gebote hältst, die ich dir heute gebe, sodass du tust, was dem Herrn, deinem Gott, wohlgefällt.
1. IHR seid Kinder des Herrn, eures Gottes. Ihr sollt euch nicht Einschnitte machen, noch euch kahlscheren über der Stirne um eines Toten willen;
2. denn du bist ein dem Herrn, deinem Gott, geweihtes Volk, und dich hat der Herr aus allen Völkern, die auf Erden sind, für sich erwählt, dass du sein eigen seiest.
3. Du sollst nichts Abscheuliches essen.
4. Dies sind die Tiere, die ihr essen dürft: Rind, Schaf und Ziege,
5. Hirsch, Gazelle, Damhirsch, Steinbock und die Antilopenarten,
6. und alle Tiere, die gespaltene Klauen, und zwar zwei ganz durchgespaltene Klauen, haben und Wiederkäuer sind unter den Tieren, die dürft ihr essen.
7. Doch dürft ihr von denen, die wiederkäuen, und von denen, die ganz gespaltene Klauen haben, folgende nicht essen: das Kamel, den Hasen, den Klippdachs - denn sie sind zwar Wiederkäuer, haben aber keine ganz gespaltenen Klauen; als unrein sollen sie euch gelten -
8. und das Schwein; denn es hat zwar gespaltene Klauen, und zwar ganz durchgespaltene Klauen, ist aber kein Wiederkäuer; als unrein soll es euch gelten. Von ihrem Fleisch dürft ihr nicht essen, und ihren Leichnam dürft ihr nicht berühren.
9. Dies ist's, was ihr essen dürft von allem, was im Wasser lebt: alles, was Flossen und Schuppen hat, dürft ihr essen.
10. Was aber keine Flossen und Schuppen hat, dürft ihr nicht essen; als unrein soll es euch gelten.
11. Alle reinen Vögel dürft ihr essen.
12. Diese aber sind es, von denen ihr nicht essen dürft: der Adler, der Lämmergeier, der Bartgeier,
13. die Weihe und die Falkenarten,
14. alle Rabenarten,
15. der Strauss, die Ohreule, die Möwe und die Habichtarten,
16. das Käuzchen, der Uhu und die Eule,
17. der Pelikan, der Aasgeier und der Sturzpelikan,
18. der Storch, die Reiherarten, der Wiedehopf und die Fledermaus.
19. Und alles geflügelte Geziefer soll euch als unrein gelten; es darf nicht gegessen werden.
20. Alle reinen geflügelten Tiere dürft ihr essen.
21. Von irgendeinem Tierleichnam dürft ihr nicht essen; dem Fremdling, der an deinem Orte wohnt, magst du es zum Essen überlassen oder es einem Ausländer verkaufen; denn du bist ein dem Herrn, deinem Gott, geweihtes Volk. Du darfst ein Böcklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen.
22. VERZEHNTEN sollst du allen Ertrag deiner Saat, was auf dem Felde wächst, Jahr für Jahr,
23. und sollst vor dem Herrn, deinem Gott, an der Stätte, die er erwählt, dass er seinen Namen daselbst wohnen lasse, den Zehnten deines Korns, deines Weins und deines Öls essen, ebenso die Erstgeburt von deinen Rindern und deinen Schafen, auf dass du den Herrn, deinen Gott, allezeit fürchten lernest.
24. Wenn dir aber der Weg zu weit ist, dass du es nicht hintragen kannst, und die Stätte, die der Herr, dein Gott, erwählt, dass er seinen Namen dorthin lege, dir zu ferne ist, wenn der Herr, dein Gott, dich segnet,
25. so setze es in Geld um, nimm das Geld zur Hand und gehe an die Stätte, die der Herr, dein Gott, erwählt;
26. dann kaufe für das Geld, wonach nur dein Herz gelüstet: Rinder, Schafe, Wein, starkes Getränke und was sonst dein Herz begehrt, und iss daselbst vor dem Herrn, deinem Gott, und sei fröhlich, du und dein Haus.
27. Den Leviten aber, der an deinem Orte wohnt, sollst du nicht verlassen; denn er hat keinen Anteil und Erbbesitz neben dir.
28. Am Ende jedes dritten Jahres sollst du den ganzen Zehnten deines Ertrages von jenem Jahre herausgeben und in deinem Orte niederlegen;
29. dann mag der Levit, der ja keinen Anteil und Erbbesitz neben dir hat, der Fremdling, die Waise und die Witwe, die an deinem Orte wohnen, kommen und sich satt essen, auf dass der Herr, dein Gott, dich bei aller Arbeit deiner Hände segne, die du tust.
1. ALLE sieben Jahre sollst du Erlass gewähren.
2. Und so soll man es mit dem Erlass halten: Erlassen soll jeder Schuldherr das Darlehen, das er seinem Nächsten geliehen hat; er soll seinen Nächsten und Bruder nicht drängen; denn man hat einen Erlass zu Ehren des Herrn ausgerufen.
3. Den Ausländer magst du drängen; aber was du bei deinem Bruder (ausstehen) hast, das sollst du erlassen.
4. *Nur freilich, es wird bei dir keine Armen geben; denn reichlich wird der Herr dich segnen in dem Lande, das dir der Herr, dein Gott, zum Erbbesitz geben will,
5. wenn du nur auf die Stimme des Herrn, deines Gottes, hörst und dieses ganze Gesetz, das ich dir heute gebe, getreulich erfüllst.
6. Denn der Herr, dein Gott, hat dich gesegnet, wie er dir verheissen, sodass du vielen Völkern leihen kannst, selbst aber nicht entlehnen musst, und dass du über viele Völker herrschen wirst, sie aber über dich nicht herrschen werden.
7. Wenn bei dir ein Armer ist, einer deiner Brüder, in irgendeiner Ortschaft in deinem Lande, das der Herr, dein Gott, dir geben will, so sollst du nicht hartherzig sein und deine Hand vor deinem armen Bruder nicht verschliessen,
8. sondern willig sollst du deine Hand für ihn auftun und ihm gerne leihen, so viel er nur bedarf.
9. Hüte dich, dass nicht in deinem Herzen der nichtswürdige Gedanke aufsteige: «Das siebente Jahr, das Erlassjahr, ist nahe», und du deinen armen Bruder unfreundlich ansehest und ihm nichts gebest und er dann wider dich den Herrn anrufe und so eine Schuld auf dich komme;
10. willig sollst du ihm geben und nicht missmutig sein, wenn du ihm gibst; denn dafür wird der Herr, dein Gott, dich segnen in all deinem Tun und in allem Beginnen deiner Hand.
11. Denn nie wird es an Armen fehlen im Lande; darum gebiete ich dir: Willig sollst du deine Hand auftun für deinen dürftigen und armen Bruder in deinem Lande.
12. WENN dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen, im siebenten Jahre aber sollst du ihn freilassen.
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