DS-GVO/BDSG. David Klein
Читать онлайн книгу.Schwartmann/Weiß Anforderungen an den datenschutzkonformen Einsatz von Pseudonymisierungslösungen 2018, S. 22 ff.
Vgl. dazu Schwartmann/Weiß Anforderungen an den datenschutzkonformen Einsatz von Pseudonymisierungslösungen 2018, S. 12 ff.
Zu den Verfügbarkeitsanforderungen im Einzelnen vgl. Schwartmann/Weiß Whitepaper zur Pseudonymisierung der Fokusgruppe Datenschutz 2017, S. 19 f.
WP 136 der Art.-29-Datenschutzgruppe vom 20.6.2007, S. 21.
Schwartmann/Weiß Entwurf für einen Code of Conduct zum Einsatz DS-GVO konformer Pseudonymisierung – Arbeitspapier der Fokusgruppe Datenschutz 2019, S. 22.
So auch Sydow-Ziebarth Art. 4 Nr. 5 Rn. 104.
Vgl. dazu Kühling/Buchner-Klar/Kühling Art. 4 Rn. 13.
Zum Begriff der biometrischen Daten vgl. Kommentierung zu Art. 4 Nr. 14 sowie die Kommentierung zu Art. 9.
Sydow-Ziebarth Art. 4 Nr. 5 Rn. 94.
Beispiel und Erläuterungen aus Schwartmann/Weiß Whitepaper zur Pseudonymisierung der Fokusgruppe Datenschutz 2017, S. 28 f.
Vgl. dazu insbesondere die sich inhaltlich insoweit überschneidenden Ausführungen im Rahmen der Kommentierung zu Art. 6 Abs. 4 Rn. 70 f.
Vgl. Weichert ZD 2013, 251, 253, der unter Nennung der vielfältigen Einsatzmöglichkeiten die Frage nach Big Data als „Baum der Erkenntnis“ aufwirft.
Zum Beispiel „Google Flu Trends“, wo Suchanfragen zu Grippeerkrankungen analysiert wurden, dazu Budras „Big Data: Google weiß, wo die Grippe lauert“, faz.net vom 15.11.2014, abrufbar unter http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/netzwirtschaft/google-flu-trends-big-data-kann-helfen-uns-gegen-krankheiten-zu-wappnen-13268389.html, zuletzt abgerufen am 14.4.2020.
Scheppach „Und jetzt: Ihr Wetter“, Technology Review vom 6.5.2015, abrufbar unter http://www.heise.de/tr/artikel/Und-jetzt-Ihr-Wetter-2599595.html, zuletzt abgerufen am 14.4.2020.
So prognostizierte eine vom BITKOM in Auftrag gegebene Studie allein für den Big Data-Analysis-Markt im Jahr 2014 ein Wachstum von 59 Prozent auf 6,1 Milliarden EUR und bis zum Jahr 2016 eine Umsatzverdopplung mit Big-Data-Lösungen auf 13,6 Milliarden EUR, BITKOM-Pressemitteilung vom 5.3.2014, „Großes Wachstum bei Big Data“, abrufbar unter https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Grosses-Wachstum-bei-Big-Data.html, zuletzt abgerufen am 14.4.2020.
Siehe hierzu ausführlich Brisch/Pieper CR 2015, 724.
Hierzu Katko/Babaei-Beigi MMR 2014, 360, 362.
Helbing K&R 2015, 145, 145.
EU Kommission Questions and Answers – Data protection reform, Brussels, 21 December 2015, abrufbar unter http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-6385_en.pdf, zuletzt abgerufen am 14.4.2020.
Gola-Schulz Art. 6 Rn. 202.
Werden etwa Rahmen einer Due Diligence ausschließlich anonymisierte oder pseudonymisierte Daten verarbeitet, wird vertreten, dass diese Verarbeitung als mit der ursprünglichen Zweckbestimmung vereinbar anzusehen ist, Gola-Schulz Art. 6 Rn. 202.
ErwG 28.
ErwG 28 S. 2.
Vgl. Meldung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg v. 22.11.2018, abrufbar unter https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfdi-baden-wuerttemberg-verhaengt-sein-erstes-bussgeld-in-deutschland-nach-der-DS-GVO/, zuletzt abgerufen am 14.4.2020.
Meldung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg v. 22.11.2018, abrufbar unter https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfdi-baden-wuerttemberg-verhaengt-sein-erstes-bussgeld-in-deutschland-nach-der-DS-GVO/, zuletzt abgerufen am 14.4.2020.
Dazu ausführlich Wissenschaftlicher Dienst Ausarbeitung zu Einzelfragen zum Handy-Tracking in Deutschland im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie 2020, WD 3 – 3000 – 098/20.
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