Ius Publicum Europaeum. Robert Thomas

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Ius Publicum Europaeum - Robert Thomas


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gut ist der Rechtsschutz gegen die Verwaltung in der Gesamtbilanz? Eine Antwort auf diese Frage ist durchaus voraussetzungsvoll. Diskutieren lässt sich bereits, ob die Antwort auf diese Frage eine rein rechtswissenschaftliche sein kann oder nicht die empirischen Sozialwissenschaften, erforderlichenfalls in Verbundforschung mit der Rechtswissenschaft, maßgebliche Teile einer Antwort ermitteln müssten.

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      Diskutiert wird, inwieweit Verfahren zur Qualitätssicherung etwa aus der Wirtschaft auf die Justiz übertragen werden können und worin damit verbundene Risiken liegen. Häufig wird hierbei gewarnt, die richterliche Unabhängigkeit müsse gewahrt werden, und dass Quantität nicht gleich Qualität sei.

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      Trotz aller Diskussionen um Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung ist der Gesamtbefund positiv. Wie immer man die Qualität von Rechtsschutz gegen die Verwaltung im Einzelnen messen und im Detail bewerten mag: Der Rechtsschutz gegen die Verwaltung funktioniert in Deutschland gut.

      § 129 Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland › VI. Herausforderungen und Ausblick

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      Nach mehr als 150 Jahren Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland ist der Rechtsschutz gegen die Verwaltung rechtsstaatlich konsolidiert. Von allgemeinen Entwicklungen bleibt er damit nicht unberührt.

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      § 129 Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland › Bibliographie

      Oliver Dörr, Grundstrukturen eines europäischen Verwaltungsprozessrechts, DVBl. 2008, S. 1401.

      Astrid Epiney, Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz im Umweltrecht im Rechtsvergleich, NVwZ 2014, S. 465.

      Ehrich Eyermann (Begr.), Verwaltungsgerichtsordnung, VwGO, Kommentar, 142014.

      Klaus Finkelnburg/Matthias Dombert/Christoph Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 72017.

      Everhard Franßen, 50 Jahre Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland, DVBl. 1998, S. 413.

      Claudio Franzius, Modernisierung des subjektiven öffentlichen Rechts. Zum Funktionswandel der Verwaltungsgerichtsbarkeit, UPR 2016, S. 281.

      Michel Fromont, Rechtsschutz im deutschen und französischen Verwaltungsrecht, in: Fehling/Grewlich (Hg.), Struktur und Wandel des Verwaltungsrechts – Symposium zum 80. Geburtstag von Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Bullinger, 2011, S. 111.

      Georg Gebhardt, Rechtsschutz durch und gegen die Verwaltung in Frankreich – zugleich eine vergleichende Betrachtung zu Annäherungstendenzen des französischen und deutschen Verwaltungsrechtsschutzsystems, VBlBW 2007, S. 1.

      Friedhelm Hufen, Verwaltungsprozessrecht, 102016.

      Ferdinand O. Kopp/Ulrich Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz, VwVfG, Kommentar, 182017.

      Ferdinand O. Kopp/Wolf-Rüdiger Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, VwGO, Kommentar, 232017.

      Nikolaus Marsch, Subjektivierung der gerichtlichen Verwaltungskontrolle in Frankreich – Eilverfahren und Urteilsimplementation im objektiv-rechtlich geprägten Kontrollsystem, 2011.

      Hartmut Maurer/Christian Waldhoff, Allgemeines Verwaltungsrecht, 192017.

      Eberhard Schmidt-Aßmann, Das allgemeine Verwaltungsrecht als Ordnungsidee. Grundlagen und Aufgaben der verwaltungsrechtlichen Systembildung, 22004.

      Wolf-Rüdiger Schenke, Verwaltungsprozessrecht, 152017.

      Ulrich Scheuner, Der Einfluß des französischen Verwaltungsrechts auf die deutsche Rechtsentwicklung, DÖV 1963, S. 714.

      Friedrich Schoch/Jens-Peter Schneider/Wolfgang Bier (Hg.), Verwaltungsgerichtsordnung: VwGO, Loseblatt-Kommentar, Stand: 34. EL 2018.

      Friedrich Schoch, Verwaltungsgerichtsbarkeit, quo vadis?, FS 150 Jahre Verwaltungsgerichtsbarkeit, 2014, S. 215.

      Jürgen Schwarze, Grundlinien und neuere Entwicklungen des Verwaltungsrechtsschutzes


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