Leopold von Ranke: Historiografische Werke. Leopold von Ranke

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Leopold von Ranke: Historiografische Werke - Leopold von  Ranke


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Gewalt, welche die ganze Summe der Souveränität in sich schließe, und schrankenlose Gewalt, die es überhaupt nicht geben könne. Sein Sinn war weniger auf ein Herbeiziehen der Volksmasse, als auf die Nachweisung der natürlichen Grenzen der absoluten Gewalt aus dem Begriffe der übertragenen Souveränität gerichtet.

      Drei große politische Tendenzen, auf verschiedenen Gedankenreihen beruhend, erscheinen an dieser Stelle in der französischen Welt. Die eine ist die der Monarchie selbst, die doch die äußersten Unfälle noch vermieden hat und sich durch friedliche Reform auf ihrem bisherigen Wege vollkommen wiederherzustellen gedenkt; noch hält sie die Geister großenteils durch innre Herrschaft fest. Neben ihr erhebt sich das aristokratische Verlangen, sich des von ihr auferlegten Gehorsams wieder zu entledigen, zu der alten Autonomie zurückzukehren. Dem aber setzt sich wieder eine populäre Theorie entgegen, welche diesen Gehorsam noch sehr unzureichend findet und eine bei weitem strengere Einheit der Nation zu realisieren meint. Die Bestrebungen der späteren Zeiten gehen in mannigfaltigen und abweichenden Strahlen von dieser Epoche aus.

       Blüte der französischen Literatur unter Ludwig XIV. 3, 269-276. Oppositionelle Literatur des 18. Jahrhunderts 4, 402-409.

      33. Karl I., König von England

       Inhaltsverzeichnis

      Englische Geschichte II, III, Werke Bd. 15 S. 274 ff. Bd. 16 S. 116, 336 ff.

      Genug, an diesen beiden großen Fragen, welche über die Zukunft der Welt entschieden, nahm König Karl, seitdem es mit seinem Eingreifen einmal mißlungen war, keinen nachdrücklichen selbständigen Anteil mehr. Wir sahen, wohin es ihn führte, daß er der Verbündete zugleich von Schweden wie von Spanien sein wollte. Ein bestimmtes Ziel hatte er dagegen in den inneren Angelegenheiten ins Auge gefaßt. Hier hatte seine Tendenz, wie sehr es auch eigens auf englischem Grund und Boden entsprungene Streitfragen waren, eine Analogie mit der auf dem Kontinent vorwaltenden: wie die großen katholischen Fürsten, so suchte auch er die ständische Mitwirkung in den politischen Angelegenheiten zurückzudrängen und die königliche Gewalt mit den Attributen der geistlichen zu verstärken. Nicht als hätte sich Karl I. dem Papsttum wieder zu unterwerfen gedacht; wir wissen, wie fern seine Seele davon war; nicht einmal über die Formel, in der die Katholiken ihren Gehorsam versprechen sollten, konnte er sich mit dem Papst verständigen. Es war nicht, wie bei den andern Mächten, die katholische Idee, durch welche die englische Krone verstärkt werden konnte; man stützte sich vielmehr auf die dem Papsttum abgerungene Autorität. Das königliche Supremat über die Kirche sollte durch die engste Verbindung mit den protestantischen Bischöfen zu einem die drei Reiche umspannenden Mittel der höchsten Gewalt gemacht werden. Das Bistum war in seinem Besitz und seiner Würde befestigt und durch gemeinschaftlichen Gegensatz gegen seine Widersacher, die den Stuarts von Schottland her verhaßt war, mit der Krone verbunden, deren Sache es als seine eigene verteidigte. Da die Krone Schonung der Katholiken, Unterdrückung der Puritaner in ihrem Interesse fand, so geschah das sonderbare, daß die durch die Reformation gebildete kirchliche Gewalt den Anhängern des alten Glaubens günstiger war als den eifrigen Verfechtern des neuen. Ebendas entsprach der Lage, in welcher die Stuarts ihre Krone empfangen hatten. Sie wollten Protestanten sein, aber die Feindseligkeit der Katholiken vermeiden und den Puritanismus womöglich vernichten. Ihr Verhältnis zur bischöflichen Kirche war im großen und ganzen dasselbe, welches Elisabeth begründet hatte; es unterschied sich dadurch, daß die Königin die Katholiken mit entschiedener Feindschaft verfolgt, die Presbyterianer als in diesem Streit unentbehrlich geduldet hatte, die Stuarts aber die Presbyterianer haßten, den Katholiken Duldung zu gewähren suchten.

      Und da der Grund der Vereinigung von Schottland mit England und des besseren Gehorsams von Irland in dem Erbrecht der Stuarts lag, welches von beiden Religionsparteien anerkannt wurde, so konnten ihnen die Parlamente in dem Lichte


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