Anzeiger des Germanischen Nationalmuseums, Jahrgang 1901. Germanisches Nationalmuseum
Читать онлайн книгу.So hat demnach oberngeachter ein Erber Rathe vnsere Herrn vnd Oberkeit, so wol für sich selbst, als auff vnterthenigs erinnern vnd ersuchen gemeiner Gesellschafft des Stahelschiessens allhie, günstiglich zugelassen vnd bewilligt, auff nechstkünfftigen Sanct Jacobstag, den 25. des Monats Julij, ein frey, freundlich, gemein Gesellenschiessen mit dem Armbrust oder Stäheln pogen zu halten, zu welchem ein Erber Rathe, vnsere Herrn obgemelt, ein Hundert Reinischer Goldgulden, frey beuor geben wöllen, welche hundert gulden in Gold, auch das erste vnd beste gewinnet sein vnd bleiben.«
Es folgen nun die weiteren Bestimmungen über die übrigen Gewinne, das Leggeld, die Schießordnung u. s. f, und sodann im zweiten Teil des Sendschreibens die Mitteilung über den Glückshafen, der mit dem Schießen verbunden sein soll. Diese lautet:
»NAch dem vns auch obgedachter ein Erber Rathe vnsere Herrn, vergönt vnd erlaubt, bey vnd neben disem Schiessen, so wol von gemeiner Gesellschafft der Stahelnschützen, als anderer beywohnenden hieigen vnd frembden personen wegen, einen Glückshafen zu machen vnd auffzurichten, Also soll dasselbig, vermittelst sonderbarer darzu verordenter Erberer vertrauter personen vnd Amptleuth, so darüber gelobt vnd geschworen sein sollen, damit es inn allem auffrichtig und erberlich zugehe, vnd einem jeden, weß Stands er sey, gleichs vnd billichs widerfaren möge, angestellet, vnnd dermassen angerichtet vnd versehen werden, auff das derselbig Hafen, auf S. Bartolmestag, den 24. Augusti, nechst nach dem gehaltenen Schiessen, auffgethan, die zetel öffentlich vnd ordenlich verlesen, vnd einem jedwedern oder seinem beuelchhaber, was jme das glück gönnen vnd bescheren wirdet, getrewlich vnd auffrichtig zugestelt vnd vberantwort werde, on alles geferde. Wer nun lieb vnd lust hat in solchen Glückhafen zu legen, dem soll es frey zugelassen sein, vnd damit nachuolgender gestalt gehalten werden. Nemlich soll man auff einen jeden namen vnd zettel sechs kreutzer einlegen, vnd welcher ein gulden, das ist 60 kreutzer einlegt, der soll jedesmals einen namen zum besten vnd also eilff zettel vnd namen haben, die auch mit fleiß auffgezeichent vnd eingeschriben werden, Es soll auch ein jeder, der für sich oder andere einlegen wirdet, seinen namen darzu schreiben lassen, damit man wissen für welchen, oder wer für jne eingelegt habe, vnd dem oder denselben, beuorab frembden personen, so ein Gab gewinnen würden, dieselbig zuordnen möge. Vnd solle in disem Hafen, ein silbern verguldt Trinckgeschirr oder Kleinot, auch hundert gulden inn Reinischem gold werth, die erste vnd beste Gab sein, die andern Gaben vnd Kleinoth aber, sollen nachuolgenden Tax haben, nemlich 90. 80. 70. 60. 50. 45. 35. 30. 28. 27. 26. 25. 24. 23. 22. 21. 20. 19. 18. 17. 16. 15. 14. 13. 12. 11. 11. 10. 10. 10. 9. 9. 9. 8. 8. 8. 8. 7. 7. 7. 7. 6. 6. 6. 6. 5. 5. 5. 5. 4. 4. 4. 4. 4. 3. 3. 3. 3. 3. 3. 2. 2. 2. 2. 2. 2. gulden im Müntz. Darneben soll der erste namen oder zettel, so auß dem Hafen kombt, vnd sonst kein Gab gewint, zwen gulden, vnd der ander ein gulden, Jtem der nechst namen vor dem Besten zwen gulden, deßgleichen der nechst namen nach dem Besten, auch zwen gulden, Und wann die Gewinneter alle herauß sind, so soll der nechst namen nach der letzten gab einen gulden haben. Welcher auch die mehresten namen vnd zettel in disem Glückhafen haben vnd einlegen wirdet, der soll, vber das jme das glück geben möchte, ein Silbergeschirr oder Kleinot für 15 gulden, alles zu 60 kreutzer gerechnet, darzu haben.«
Mit der Bitte, sich an den geplanten Lustbarkeiten recht zahlreich zu beteiligen und auch die »guten ehrlichen Gesellen« der umliegenden Ortschaften, denen man nicht besonders Mitteilung machen könne, von dem Vorhaben in Kenntnis zu setzen und zur Beteiligung aufzufordern, schließt die Einladung. »Geben vnter der Ehrnuesten vnd Weisen Herrn Bartelme Bömers vnd Clementen Volckhamers, beider des kleinern Raths allhie zu Nürmberg Jnnsigeln, die sie auff vnser fleissige bitt fürgetruckt haben, Welches wir, die jetzt benanten Sigler, also geschehen sein, bekennen, Montag den 30. Monatstag Martij, Nach Christi vnsers lieben Herren geburt, im 1579. Jare.«
Den beiden Siegeln sind noch die üblichen den Text ergänzenden Angaben über die zur Verwendung kommende Schießscheibe und die Entfernung derselben von dem Standort (»Ansitz«) der Schützen in graphischer Darstellung, sowie über das für die Bolzen vorgeschriebene Kaliber hinzugefügt.
Dieses ganze, soeben besprochene Dokument nun findet eine willkommene Ergänzung durch chronikalische Nachrichten, die uns über Anrichtung und Verlauf des Schießens sowohl wie auch des Glückshafens vom Jahre 1579 überliefert sind. So berichtet darüber in ausführlicher Weise auch die Chronik-Handschrift Nr. 18025 der Bibliothek des Germanischen Museums, die ich schon früher gelegentlich als auf gleichzeitigen Notizen beruhend und relativ zuverlässig charakterisiert habe[40], und eben die Veröffentlichung dieses Berichtes, der in vielfacher Beziehung unser Interesse zu erregen geeignet ist, ist der eigentliche Zweck der vorliegenden Arbeit[41]. Ich stelle dabei wiederum die kürzere Beschreibung des Kränzleinschießens, die uns das Lokal auch für die Veranstaltung des Glückshafens kennen lehrt, für die Abhaltung solcher Volksfeste im 16. Jahrhundert manchen kulturgeschichtlich interessanten Zug bietet und auch für die Kenntnis alter reichsstädtischer Festdekoration nicht ganz wertlos ist, der längeren Beschreibung des Glückshafens selbst, die teilweise ohne Zweifel auf offiziellen Aufzeichnungen beruht, voran. Da in dem Glückshafen ausschließlich Erzeugnisse der Goldschmiedekunst, darunter vermutlich viele Meisterstücke, für die man sonst keinen Absatz hatte, zur Verlosung kamen, so ist insbesondere das Verzeichnis der »Gewinneter« für diesen Zweig des Kunsthandwerks von Interesse. Freilich läßt sich bei dem heutigen Stande der Realienforschung, die in der deutschen Altertumskunde hinter ihrer Schwester, der Sprachforschung, weit zurückgeblieben ist, nicht in jedem Falle mit Sicherheit sagen, was man sich unter den aufgezählten Gegenständen zu denken hat. Aber gerade zur Klärung solcher Fragen ist die Bekanntgabe derartiger Verzeichnisse, wie nicht minder die Veröffentlichung älterer Inventare gewiß von Nutzen. Ebenso dürfte hin und wieder auch die Sprachforschung und — hinsichtlich der den Namen der Teilnehmer von diesen mehrfach hinzugefügten volkstümlichen Sprüche — selbst die Litteraturgeschichte bei der Publikation ihre Rechnung finden.
Zu bemerken ist nur noch, daß, wie ein Vergleich der Angaben des gedruckten Ausschreibens mit den im folgenden wiedergegebenen chronikalischen Aufzeichnungen lehrt, namentlich hinsichtlich des Glückshafens der ursprüngliche Plan bei der Ausführung schließlich nicht geringe Änderungen erfahren hat. So waren die drei besten Gaben nicht wie in dem Ausschreiben zu lesen steht, 100, 90 und 80 Gulden wert, sondern sind in dem in unserer Chronik handschriftlich erhaltenen Verzeichnis mit 190 fl. 3 ß, 130 fl. und 100 fl. angesetzt; auch waren der Gewinne nicht, wie man doch nach dem Ausschreiben schließen mußte, im ganzen nur 67, sondern 400, und ward der Termin für die Ziehung von dem 24. August auf den 6. September und die folgenden Tage oder richtiger Wochen, denn die Ziehung dauerte bis zum 26. September, verschoben.
Die Aufzeichnung über das Schießen, das bereits Ende Juli stattfand, findet sich in unserer Chronik auf Bl. 33–35 und lautet, wie folgt:
»Kräntzleinschiessen, auff der Hallerwissen gehalten.
Anno 1579 war ein krentzleinschiessen auf der Hallerwissen mit dem armbrust oder stahel, darzu waren von einem Erbarn Rath zu creuzherren [lies: crenzherren] verordnett: herr Clement Volckhammer vnnd herr Bartholomeus Pömmer. Zu solchem schiessen vnnd kurzweil wurden berueffen vnnd geladen vil frembder schützen von vilen ausslenndischen stätten nahennt vnnd fernne, vnnd zu solchem schiessen gab ein Erbar Rath beuor ainhundert golttgulden vnnd fienge an vnnd wurdt ausgeschrieben, auch an den stöcken angeschlagen, den 25. July anzufahrn.
Zu solchem schiessen hatt man die Hallerwissen so schön vnnd lustig zugericht, als zuuor nie gehört noch gesehen ist worden inn ettlich hundert jahrn sonderlichen mit schönen lustigen springenden prunnen vnnd mit ainundtzwainzig schönen [Bl. 33 b] gezeltten einen yeden zu seiner zugehör, als einen zum schiessen, den annderen zum essen vnnd trinnckhen, den dritten zum spielen, vnd inn summa zu aller notturfft. Es wurden alle schrannckhen vff der gannzen wisen gar lustig vnnd schön zugericht, rott vnnd weiß angestrichen, vnnd wurden fünffzig schöner gemahlter seulen vff die welschen monir an die schranncken gemacht vnnd allwegen zwyschen zweyen seulen ein schönes geflennder[42] mit schönnen gelben laub, inn der mitt mit einem schönnen grönen kranz vnnd ein schöner gemahlter schildt, einer yeglichen statt ihr wappen vnnd schildt, die man zu solchem schiessen berueften vnnd geladen hette, erstlichen der kayserliche adler gar schön vnnd herrlich, darnach die cron inn Behaim, hernach die siben curfürsten vnnd herren aus der Pfalz, Bayrn, Schwaben vnnd Frannckhen vnnd vil statt im Schweizerlanndt, als Zürich, Bassel, Schaffhaussen