Allgemeine Staatslehre. Alexander Thiele

Читать онлайн книгу.

Allgemeine Staatslehre - Alexander Thiele


Скачать книгу
target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_b78025b8-3904-5ec8-9c52-5e10f1da91dc">253

      P. Alter, Nationalismus, S. 103.

       254

      Dazu auch unten in Frage X zur Zukunft des Staates.

       255

      Die Zahl dieser Wellen und der anti-demokratischen Rückschläge ist umstritten, vgl. S. Huntington, The Third Wave, S. 13ff. (drei Wellen, zwei Gegenwellen) sowie B. Marquardt, Universalgeschichte des Staates, S. 499f. (sieben Transformationsintervalle und fünf autokratische Gegenbewegungen). Inwieweit die aktuellen Entwicklungen in einigen Staaten einen erneuten Rückschlag bedeuten, bleibt abzuwarten.

       256

      Vgl. im Überblick A. Thiele, Der gefräßige Leviathan, S. 235ff.

       257

      Einzelheiten unten bei Frage V und VI.

       258

      Der Umgang mit Staatenlosen, sog. Apatriden, bildet denn auch eine zentrale Herausforderung für das moderne Völkerrecht, vgl. auch A. Thiele, Der gefräßige Leviathan, S. 317ff. Zum Recht zur Regelung der Staatsangehörigkeit im Völkerrecht V. Epping, Der Staat als „Normalperson“ des Völkerrechts, in: K. Ipsen (Hrsg.), Völkerrecht, § 7, Rn. 83ff.

       259

      Dazu zuletzt H. Bude, Solidarität. Die Zukunft einer großen Idee, 2019.

       260

      Vgl. dazu J. Kersten/C. Neu/B. Vogel, Politik des Zusammenhalts. Über Demokratie und Bürokratie, 2019.

       261

      Vgl. auch P. Collier, The Future of Capitalism, S. 212f.

       262

      Bezogen auf den Volksbegriff ähnlich M. Wildt, Die Ambivalenz des Volkes, S. 11.

       263

      Ausführlich bei Frage X zur Zukunft des Staates.

       264

      Vgl. P. Collier, The Future of Capitalism, S. 211ff.

       265

      Ausführlich dazu A. Thiele, Der gefräßige Leviathan, S. 285ff.

       266

      Siehe dazu G. Jellinek, Allgemeine Staatslehre, S. 394ff. Umfassend auch V. Epping, Der Staat als „Normalperson“ des Völkerrechts, in: K. Ipsen (Hrsg.), Völkerrecht, § 7, Rn. 1ff.

       267

      Dazu knapp A. Katz/G. Sander, Staatsrecht, Rn. 23ff. sowie A. Gamper, Staat und Verfassung, S. 46ff.

       268

      Siehe etwa H. Krüger, Allgemeine Staatslehre, S. 145ff. sowie allzu polemisch R. Smend, Verfassung und Verfassungsrecht, 1928, S. 55: „Dieses unrühmliche Kapitel deutscher Ungeistgeschichte […].“

       269

      In diesem Sinne auch M. Payandeh, Allgemeine Staatslehre, in: J. Krüper (Hrsg.), Grundlagen des Rechts, § 4, Rn. 9.

       270

      Siehe auch J. Ipsen, Staatsrecht I, Rn. 5.

       271

      Siehe auch A. Katz/G. Sander, Staatsrecht, Rn. 21.

       272

      Aktuell ist der Weltraum nach dem Weltraumvertrag von 1967 eine „Angelegenheit der ganzen Menschheit“ und der Mond und andere Himmelskörper sind nach dem Mondvertrag von 1979 „hoheitsfreier Gemeinschaftsraum“. Ob sich das ändert, bleibt abzuwarten, zumal bedeutende Raumfahrernationen (etwa die USA) den Mondvertrag nicht ratifiziert haben. Siehe dazu M. Schladebach, Weltraumrecht, 2020.

       273

      C. Möllers, Staat als Argument, S. 12–115.

      274

      C. Möllers, Staat als Argument, S. 12.

      275

      G. Jellinek, Allgemeine Staatslehre, S. 11f.

      276

      C. Möllers, Staat als Argument, S. 33.

      277

      Vgl. C. Möllers, Staat als Argument, S. 40f.

      278

      Vgl. auch H. Dreier, Rechtslehre, Staatssoziologie und Demokratietheorie bei Hans Kelsen, S. 282.

      279

      R. Smend, Verfassung und Verfassungsrecht, S. 136. Knapp zur Integrationslehre auch A. Katz/G. Sander, Staatsrecht, Rn. 29.

       280

      Zu Rudolf Smend etwa N. Matz-Lück, Die Aktualität der Smendschen Integrationslehre im europäischen Einigungsprozess, in: U. Schröder/A. v. Ungern-Sternberg (Hrsg.), Zur Aktualität der Weimarer Staatsrechtslehre, S. 37ff.

       281

      Vgl. C. Möllers, Der vermisste Leviathan, S. 54: „Das Bedürfnis, Gesellschaftsbeschreibung im großen Stil, aber ohne sozialwissenschaftliche methodische Kontrollen zu betreiben, schien von der Wahl des Begriffs unabhängig zu sein.“

       282

      G.F. Schuppert, Staat als Prozess. Eine staatstheoretische Skizze in sieben Aufzügen, 2010.

       283

      E. Özmen, Politische Philosophie, S. 9.

       284

      E. Forsthoff, Der Staat der Industriegesellschaft, S. 24f.: „Diese Entwicklung legt die Frage nahe, ob es nicht an der Zeit ist, das überkommene Verständnis des Staates zu verabschieden. Das ist bereits mehrfach geschehen. Radikal in der Feststellung: der Staat ist tot. Differenzierter in der Forderung, ein neues Staatsbild den gegenwärtigen Realitäten herauszuheben.


Скачать книгу